Diese Themen sind sicher nicht für die große Masse in diesem Forum gedacht aber vielleicht ergibt sich für mich oder andere Planer aus einer Diskussion die eine oder andere Erkenntnis.
In diesem Jahr wurde die 18.300er Normenreihe der VOB/C mit zwei für den Tiefbau maßgebenden Änderungen erneuert. Für Planer, Ausschreiber und Baugrundgutachter ergeben sich daraus erhebliche Auswirkungen.
In diesem Thema will ich die erste maßgebende Änderung diskutieren.
Erste Änderung: Einführung der Homogenbereiche
Der praktische Umgang mit diesen Homogenbereichen führt für mich zu unzähligen Fragen:
In diesem Jahr wurde die 18.300er Normenreihe der VOB/C mit zwei für den Tiefbau maßgebenden Änderungen erneuert. Für Planer, Ausschreiber und Baugrundgutachter ergeben sich daraus erhebliche Auswirkungen.
In diesem Thema will ich die erste maßgebende Änderung diskutieren.
Erste Änderung: Einführung der Homogenbereiche
- Die technischen Eigenschaften der Erdbaustoffe sind je nach auszuführender Arbeit unterschiedlich relevant.
- Entsprechend hat man bisher in Leistungsverzeichnissen jeweils versucht, Positionen zu schaffen, bei denen die für den Aufwand der jeweiligen Arbeiten relevanten Eigenschaften vergleichbar sind. Klassisch z.B. die Bodenklassen. Oder auch Angaben zur Belastung etc.
- Jetzt wurden sogenannte Homogenbereiche eingeführt. Ein Homgenbereich ist ein begrenzter Bereich, der für einsetzbare Arbeitsgeräte vergleichbare Eigenschaften aufweist. In den ATVen finden sich dazu Listen, hinsichtlich welcher Parameter die Homogenbereiche gruppiert werden müssen.
- Interessant ist z.B. dass Homogenbereiche bzgl. des Anteils an Steinen zu definieren sind. Hierzu ist ein prozentualer Massenanteil von Steinen und Blöcken durch Aussortieren, Vermesssen, Sieben, anschließendem Wiegen und Bezug auf die Aushubmasse zu ermitteln. Es fehlt dann allerdings eine Einteilung, wann man einen Bereich als Homogenbereich auffassen kann.
Der praktische Umgang mit diesen Homogenbereichen führt für mich zu unzähligen Fragen:
- Wer bildet eigentlich die Homogenbereiche, der Planer oder der Baugrundgutachter? Fachlich ja eher der Baugrundgutachter aber dann müsste er viele Details aus der Planung wissen, die er nach der bisherigen Praxis gar nicht kennt
- Oder er müsste Details wissen, die sich erst später ergeben, weil die Planung ja auf sein Baugrundgutachten aufbaut
- Und er muss Details wissen, wann welcher Boden bei Bearbeitung mit bestimmten Arbeitsgeräten vergleichbaren Aufwand erzeugt. Woher soll der Bodengutachter immer wissen, welche Arbeitsgeräte auf Baustellen einsetzbar sind? Da spielen ja auch andere Kriterien mit.
- Wie schreibt man das fachlich korrekt aus? Homogenbereich in Liste erfassen, durchnummerieren und dann im LV Positionen mit Bezug auf z.B. Homogenbereich Nr. 3.
- Ergibt sich nicht ein enormes Streitpotential, wenn nur einer der vielen Parameter der Homogenbereiche später auf der Baustelle von den am Bau beteiligten anders eingeschätzt wird (ob berechtigt oder unberechtigt)
- Sind die neuen ATVen für neue öffentliche Bauvorhaben zwingend, auch für Ausschreibungen, die erst jetzt an den Start gehen und für die noch alte Baugrundgutachten vorliegen, in denen es keine Homogenbereiche gibt. Kann man nicht einfach die alten ATVen vereinbaren?
Praktischer Umgang neue VOB/C, 1. Thema für Spezialisten: Homogenbereiche
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