mercredi 14 octobre 2015

Pflichten des Bauüberwachersbei nach Bauabnahme bei Mängeln

Hallo und guten Tag!
Folgende Situation: Einfamilienhaus, vom Architekten geplant, Einzelvergabe sämtlicher Gewerke, Bauüberwachung gem. Leistungsphase 8 HOAI durch ein von mir (Bauherr) beauftragtes Ingenieurbüro. Das Haus ist seit gut einem Jahr fertiggestellt, abgenommen und bezogen.
Meine Frage: Inwieweit muß der Bauüberwacher bei auftretenden Mängeln einbezogen werden und inwieweit ist der Bauüberwacher für deren Beseitigung verantwortlich bzw. zur Mitarbeit verpflichtet?
Ich habe es bisher so gehandhabt, dass ich bei kleineren Mängeln direkt Kontakt mit dem ausführenden Handwerker aufgenommen habe, da eine Zuordnung eindeutig möglich war. Hat auch immer bestens geklappt.
Nun haben wir an zwei Stellen Risse in der Außenfassade, wovon sich einer im Verlauf der letzten Monate soweit vergrößert hat, dass es angeraten erscheint, die Ursache für die Rißbildung zu erkunden.
Hier kommen aus meiner Sicht nun verschiedene Gewerke ins Spiel: der Architekt, der Statiker, der Rohbauer, der Putzer, ... und aus meiner Sicht auch der Bauüberwacher, der evtl. bei der Überwachung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet hat.
Nachdem ich das mit der Bauüberwachung beauftragte Ing. Büro über den Mangel informiert und das weitere Vorgehen besprechen wollte, wurde mir eröffnet, dass die Koordinierung einer solchen Mängelbeseitigung nicht mehr der von mir beauftragten Leistungsphase 8 zuzuordnen wäre, sondern hierfür nun zusätzlich die Leistungsphase 9 durch mich zu beauftragen wäre.
Ist diese Aussage korrekt? Ich fühle mich als Bauherr ehrlich gesagt etwas verschaukelt, dass ich nun schon innerhalb der Gewährleistungszeit zusätzliches Geld in die Hand nehmen soll, damit auftretende Mängel beseitigt werden.
Natürlich sehe ich ein, dass es nicht sein kann, dass dem Bauüberwacher zusätzliche Aufwände dadurch entsehen, dass z.B. der Statiker und/oder der Rohbauer einen Fehler gemacht haben. Andererseits sehe ich auch nicht ein, dass ich als Bauherr auf den Kosten sitzen bleibe...
Über Informationen bzw. Einschätzungen zu dieser Thematik würde ich mich freuen.


Pflichten des Bauüberwachersbei nach Bauabnahme bei Mängeln

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire