Hallo zusammen,
bei mir geht es aktuell gerade darum die Letzte Rechnung zu bezahlen....
Ich möchte mit dieser Frage klären ob ich die unten aufgeführten kosten zahlen muss!
Ärger gab es aufgrund eines Baustopps der BG da der Rohbauer mehrfach zu blöd war das Gerüst richtig auf zu bauen!
Der Zimmerer hat nicht genug Arbeitsraum zwischen Sparrenende und Seitenschutz für Dachdecker.
Hier werden scheinbar 70cm gefordert, bei mir waren ca. 13cm... somit bin ich noch nicht einmal mit meinen Oberschenkeln zwischen Sparren und Seitenschutz durch gekommen! Das Montieren der Dachrinne wäre somit auch nicht möglich gewesen!
Sarrenlänge bzw. Dachüberstand beträgt ca 75cm von Hauswand ohne Dachrinne.
Der Rohbauer meinte somit das er das Gerüst noch einmal umbauen müsse!
Da ich auf Grund des Baustopps und des Verzugs Druck ausübte konnte er nicht warten bis sein Gerüst von der anderen Baustelle frei wird und zu mieten gab es das scheinbar auch nicht aus diesem Grund bestellte er neue Ausleger zum Preis von angeblich 3000.
Nun stellt mir der Rohbauer zusätzlich Kosten von ca. 1500 für Haus und Garage in Rechnung! Ist das zulässig?
LV Text:
_________________________
Erstellen von Gerüsten nach dem UVV der Berufsgenossenschaft mit dem Anbringen des Seitenschutzes für Dachdecker
Vorhaltedauer 4 Wochen über eigene Nutzung hinaus.
__________________________
genau genommen würde ich sagen das mir ein Gerüst zusteht das für das Aufstellen meines Dachstuhles funktioniert!?
Der Dachüberstand war ja laut Plan bekannt... / Das Gerüst hat nicht funktioniert da es zu einem Baustopp gekommen ist... Da auch der Arbeitsraum zu klein war. Die Funktion war somit nicht gegeben würde ich als Leihe sagen!
Ich habe den Ausleger genau genommen nicht einmal beauftragt?! Wieso soll ich nun dafür bezahlen.
Bin mal gespannt wie ihr das seht... diese LV Texte sind für einen Laien echt nicht einfach...
bei mir geht es aktuell gerade darum die Letzte Rechnung zu bezahlen....
Ich möchte mit dieser Frage klären ob ich die unten aufgeführten kosten zahlen muss!
Ärger gab es aufgrund eines Baustopps der BG da der Rohbauer mehrfach zu blöd war das Gerüst richtig auf zu bauen!
Der Zimmerer hat nicht genug Arbeitsraum zwischen Sparrenende und Seitenschutz für Dachdecker.
Hier werden scheinbar 70cm gefordert, bei mir waren ca. 13cm... somit bin ich noch nicht einmal mit meinen Oberschenkeln zwischen Sparren und Seitenschutz durch gekommen! Das Montieren der Dachrinne wäre somit auch nicht möglich gewesen!
Sarrenlänge bzw. Dachüberstand beträgt ca 75cm von Hauswand ohne Dachrinne.
Der Rohbauer meinte somit das er das Gerüst noch einmal umbauen müsse!
Da ich auf Grund des Baustopps und des Verzugs Druck ausübte konnte er nicht warten bis sein Gerüst von der anderen Baustelle frei wird und zu mieten gab es das scheinbar auch nicht aus diesem Grund bestellte er neue Ausleger zum Preis von angeblich 3000.
Nun stellt mir der Rohbauer zusätzlich Kosten von ca. 1500 für Haus und Garage in Rechnung! Ist das zulässig?
LV Text:
_________________________
Erstellen von Gerüsten nach dem UVV der Berufsgenossenschaft mit dem Anbringen des Seitenschutzes für Dachdecker
Vorhaltedauer 4 Wochen über eigene Nutzung hinaus.
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genau genommen würde ich sagen das mir ein Gerüst zusteht das für das Aufstellen meines Dachstuhles funktioniert!?
Der Dachüberstand war ja laut Plan bekannt... / Das Gerüst hat nicht funktioniert da es zu einem Baustopp gekommen ist... Da auch der Arbeitsraum zu klein war. Die Funktion war somit nicht gegeben würde ich als Leihe sagen!
Ich habe den Ausleger genau genommen nicht einmal beauftragt?! Wieso soll ich nun dafür bezahlen.
Bin mal gespannt wie ihr das seht... diese LV Texte sind für einen Laien echt nicht einfach...
LV: Gerüstarbeiten für Vorhaltedauer 4 Wochen + über eigene Nutzung hinaus
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