jeudi 15 octobre 2015

DLE im Schutzbereich 1 im Bad?

Hallo,

ich bin gerade mal wieder verwirrt, ob der Aussage eines Handwerkers.

Situation:
Im Altbau wurde die komplette Elektrik erneuert.
Im Bad gibt es einen Durchlauferhitzer an der Stirnwand über der Badewanne. Der DLE selbst ist nach IP25 Spritzwassergeschützt. Da er aber recht tief hängt, wollen wir ihn nochmals 40cm höher hängen lassen, weswegen wir den Sanitärhandwerker kontaktiert haben, der uns auch zwei Heizkörper erneuert hat etc...

Der hst nun kategorisch die Verlängerung der beiden Wasserleitungen nach oben abgelehnt.
Der Durchlauferhitzer dürfe dort überhaupt nicht installiert werden, auch nicht in Schutzbereich 2. Alles müsse komplett aus den Schutzbereichen verlegt werden, quasi in Schutzbereich 3, wenn es ihn denn geben würde.

Soweit ich mich belesen konnte, ist es aber durchaus so, dass fest installierte Wärmeerzeuger mit entsprechendem Abstand zum Duschkopf etc. dort hängen dürfen.

Die sonstigen Vorgaben sollten erfüllt sein. Die elektrische Zuleitung kommt senkrecht von oben (oberhalb 2,25m).
Der höchste Punkt der Duscharmatur wäre auch weitaus tiefer als der DLE dann hängen würde.

Kennt jemand die genauen Hintergründe?

Vielen Dank schon mal für Antworten.


DLE im Schutzbereich 1 im Bad?

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