Hallo,
ich plane eine Gartenhaus/Gerätehaus 5x5m und anschließend eine überdachte Sitzfläche von ca. 10m entlang der Grundstücksgrenze.
Die überdachte Sitzfläche soll zum Nachbarn mit Brettern als Sicht- und Windschutz zugemacht werden. Die Dachkante auf Seiten des Nachbargrundstückes ist 3m. Ein gemauerter Grill soll sich mit etwas Abstand an die Sitzfläche anschließen.
Weitere Infos:
Das Grundstück ist ein Hanggrundstück. Betroffenne Grundstücksgrenze ist die obere Hangseite und ca. 19m lang.
Grundstück liegt im Landkreis Erding / Bayern
Nun meine Frage:
Was muss ich baurechtlich beachten.
Herzlichen Dank schonmal für die Antworten
Gruß
Drops
ich plane eine Gartenhaus/Gerätehaus 5x5m und anschließend eine überdachte Sitzfläche von ca. 10m entlang der Grundstücksgrenze.
Die überdachte Sitzfläche soll zum Nachbarn mit Brettern als Sicht- und Windschutz zugemacht werden. Die Dachkante auf Seiten des Nachbargrundstückes ist 3m. Ein gemauerter Grill soll sich mit etwas Abstand an die Sitzfläche anschließen.
Weitere Infos:
Das Grundstück ist ein Hanggrundstück. Betroffenne Grundstücksgrenze ist die obere Hangseite und ca. 19m lang.
Grundstück liegt im Landkreis Erding / Bayern
Nun meine Frage:
Was muss ich baurechtlich beachten.
Herzlichen Dank schonmal für die Antworten
Gruß
Drops
Grenzbebauung Gartenhaus und Unterstand
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