samedi 3 janvier 2015

Frage zur Grenzbebauung beim Doppelhaus, Abstandsflächen nötig?

Ich habe ein Problem, das im Bebauungsplan leider nicht gelöst ist: wir haben ein Grundstück in Hessen für eine Doppelhaushälfte gekauft. Auf der Grundstücksgrenze steht bereits seit Jahren das Haus der Nachbarn mit 10 Metern Tiefe. Aufgrund der Baulinie an der Straßenseite (Norden), bauen wir direkt an das Nachbarhaus an. Jedoch möchten wir unser Haus 16 Meter tief (und 8 Meter breit) bauen, da die Baugrenze im Süden (sowie die GRZ+GFZ) dies ermöglicht. Das Bauamt unserer Stadt hat nichts dagegen. Das Kreisbauamt ist dagegen und findet nur eine Überbauung von 2m - 2,50m über das Nachbarhaus zumutbar. Für einen längeren Anbau von weiteren 4 Metern wären die Abstandsflächen von mindestens 3 Metern einzuhalten. So könnte das Haus nur mit 5 Metern Breite weitergebaut werden. (Ausnahme: Die Die Nachbarin erteilt ihre Zustimmung - tut Sie aber nicht).

Hinweis: der Bebauungsplan wurde 2012 geändert, regelt dazu aber nichts. Aufgrund der gewünschten Nachverdichtung der Wohngebiete wurden die GRZ + GFZ angehoben, so dass ich davon ausging, dass auch ein größeres Doppelhaus, als das bisherige Nachbarhaus möglich wäre.

In den Regelungen zu den "Abstandsflächen" habe ich zum Thema "Doppelhaus" nichts gefunden.

Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich etwas nachlesen kann.

Kann jemand die Meinung des Kreisbauamt bestätigen?

Danke.





Frage zur Grenzbebauung beim Doppelhaus, Abstandsflächen nötig?

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