jeudi 22 janvier 2015

Aufschüttung für Bodenplatte

Hallo,

unser Grundstück hat eine leichte Hanglage, es fällt vom Strassenniveau ab. Der Höhenunterschied beträgt auf die Tiefe des Grundstücks ca. 1 Meter. Nun steht in unserem Bebauungsplan das hier:



0.3.1 Stützmauern sind unzulässig.

0.3.1.1 Abgrabungen bzw. Aufschüttungen sind bis max. 0,75m ab natürlichem Gelände zulässig.

0.3.1.2 Abgrabungen bzw. Aufschüttungen dürfen erst 0,50m neben der Grundstücksgrenze beginnen.

0.3.2 im MI 1 ist der Bereich zwischen der Erschließungsstraße und den Gebäuden bis auf OK Erschließungsstraße aufzufüllen.

0.3.3 im MI 1 darf das Gelände seitlich der Gebäude von der talseitigen vorh. Geländehöhe am Gebäude bis zur unter 0.3.2 festgesetzten Geländehöhe aufgefüllt werden.



Meine Frage an die Profis hier wäre, ob wir tatsächlich einen 50cm Graben zwischen Strasse und der Aufschüttung unseres Grundstücks einplanen müssen? Eigentlich widersprechen sich doch 0.3.1.2 und 0.3.2 oder?



Angenommen wir hätten einen Höhenunterschied von 610 cbm, den wir füllen (inkl. Austausch) müssten, was sollte man in Niederbayern für einen Preis kalkulieren? Und könnte man rein technisch gesehen auffüllen, ohne gegen 0.3.1 zu verstossen? Wir würden gerne auf ein Bauantragsverfahren verzichten aber geht das?



Viele Grüße,

Daniel





Aufschüttung für Bodenplatte

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