Muss zur Einhaltung der KfW-Forderungen die Wandfläche eigentlich überall die vorgegebenen U-Werte einhalten, oder wird da ein Durchschnittswert gerechnet, so dass man eine Seite mehr dämmen kann als eine andere?
Wenn man z.B. nach Süd-Ost und Süd-West relativ viel Fensterfläche hätte, wäre der relative Transmissionswärmeverlust über die Wandfläche auf diesen Gebäudeseiten sowieso recht gering. Um insgesamt den vorgegebenen Wert zu erreichen, könnte man ja dort die Anforderungen leicht unterschreiten (i.S. von knapp nicht erfüllen), und dafür an einer anderen Seite (z.B. Nord-Ost mit kaum Wandöffnungen zum Nachbarn hin und einer angebauten Carport) dick dämmen. Im Mittel würde es dann wieder stimmen... könnte ggf. Optionen eröffnen, monolithisch zum Ziel zu kommen mit nur einer Vorhangfassade an einer Seite.
Dass das im Einzelfall gerechnet werden müsste ist klar, aber mal nur von der formellen/rechtlichen Seite her?
Wenn man z.B. nach Süd-Ost und Süd-West relativ viel Fensterfläche hätte, wäre der relative Transmissionswärmeverlust über die Wandfläche auf diesen Gebäudeseiten sowieso recht gering. Um insgesamt den vorgegebenen Wert zu erreichen, könnte man ja dort die Anforderungen leicht unterschreiten (i.S. von knapp nicht erfüllen), und dafür an einer anderen Seite (z.B. Nord-Ost mit kaum Wandöffnungen zum Nachbarn hin und einer angebauten Carport) dick dämmen. Im Mittel würde es dann wieder stimmen... könnte ggf. Optionen eröffnen, monolithisch zum Ziel zu kommen mit nur einer Vorhangfassade an einer Seite.
Dass das im Einzelfall gerechnet werden müsste ist klar, aber mal nur von der formellen/rechtlichen Seite her?
U-Werte Außenwände - Mittelwert bilden für KfW?
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