Teilweiser Schwarzbau?
Ich bräuchte mal eine Expertenmeinung oder eher einen hilfreichen Tipp!!!
2004 erhielten wir eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus, sowie einer Garage 6x6m mit Flachdach. (Land Brandenburg)
Aus finanziellen Gründen haben wir 2004 lediglich das Fundament für die Garage erstellen lassen, zum Bau der eigentlichen Garage fehlte das Geld und wir haben unser Vorhaben verschoben.
Jetzt (2014) haben wir das Geld endlich angespart, und angefangen unsere Garage zu bauen (Selbstbau)
Jedoch haben wir der 6x6m Garage einen Anbau in der Größe von 27 m2 zugefügt , zuzüglich eines Spitzdaches statt eines Flachdaches.
Genehmigt war eine Grenzbebauung. Da wir jedoch ein Spitzdach draufgestetzt haben, entspricht die Grenzbebauung der Außenkante des Dachüberstandes.( also nicht die Garagenwand steht an der Grundstücksgrenze, sondern der Dachüberstand verläuft an der Grundstücksgrenze.)
Eigentlich handelt es sich ja nun bei unserem Anbau, sowie bei der Dachform um einen Schwarzbau.
Wir waren der Meinung,: Die Garage 6x6 m ist genehmigt, und Bauten unter 50 m² können ohne Baugenehmigung errichtet werden, eigentlich hatten wir nur ein mulmiges Gefühl bei der Dachform (Spitzdach, statt genehmigtem Flachdach).
Liegen wir mit unserer Ansicht ganz falsch? Haben wir jetzt mit Bußgeld od. Abriß zu rechnen. Wenn ja, wieviel? Sollten wir lieber einen nachträglichen Bauantrag stellen?????
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort
Bob
Ich bräuchte mal eine Expertenmeinung oder eher einen hilfreichen Tipp!!!
2004 erhielten wir eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus, sowie einer Garage 6x6m mit Flachdach. (Land Brandenburg)
Aus finanziellen Gründen haben wir 2004 lediglich das Fundament für die Garage erstellen lassen, zum Bau der eigentlichen Garage fehlte das Geld und wir haben unser Vorhaben verschoben.
Jetzt (2014) haben wir das Geld endlich angespart, und angefangen unsere Garage zu bauen (Selbstbau)
Jedoch haben wir der 6x6m Garage einen Anbau in der Größe von 27 m2 zugefügt , zuzüglich eines Spitzdaches statt eines Flachdaches.
Genehmigt war eine Grenzbebauung. Da wir jedoch ein Spitzdach draufgestetzt haben, entspricht die Grenzbebauung der Außenkante des Dachüberstandes.( also nicht die Garagenwand steht an der Grundstücksgrenze, sondern der Dachüberstand verläuft an der Grundstücksgrenze.)
Eigentlich handelt es sich ja nun bei unserem Anbau, sowie bei der Dachform um einen Schwarzbau.
Wir waren der Meinung,: Die Garage 6x6 m ist genehmigt, und Bauten unter 50 m² können ohne Baugenehmigung errichtet werden, eigentlich hatten wir nur ein mulmiges Gefühl bei der Dachform (Spitzdach, statt genehmigtem Flachdach).
Liegen wir mit unserer Ansicht ganz falsch? Haben wir jetzt mit Bußgeld od. Abriß zu rechnen. Wenn ja, wieviel? Sollten wir lieber einen nachträglichen Bauantrag stellen?????
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort
Bob
Schwarzbau ja/nein?
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