Hallo,
der Sanitärinstallateur meinte heute, dass er die Badewanne (bzw. aktuell die Rohanschlüsse dafür) nicht so legen könne, wie vom Architekten im Bauplan aufgezeichnet. Es gäbe ein Gesetz, nach dem die Blickrichtung der Wanne immer zur Tür des Bades liegen müsse.
Da ich weder zuvor was davon gehört habe, der Architekt offenbar auch nicht, und ich via Internet Suche zwar jede Menge Einbauvorschriften (Elektrische Absicherung, Isolierung, Mindestbreiten) aber eben nicht einen solchen Absatz gefunden habe, frage ich mich ob der mir Käse erzählt hat.
Wenn ihr zumindest wisst, in welcher Art Gesetzbuch oder ähnliches solche Regelungen zu finden wären, würde das schon helfen. Den passenden Artikel finde ich schon.
Vielen Dank schon Mal.
der Sanitärinstallateur meinte heute, dass er die Badewanne (bzw. aktuell die Rohanschlüsse dafür) nicht so legen könne, wie vom Architekten im Bauplan aufgezeichnet. Es gäbe ein Gesetz, nach dem die Blickrichtung der Wanne immer zur Tür des Bades liegen müsse.
Da ich weder zuvor was davon gehört habe, der Architekt offenbar auch nicht, und ich via Internet Suche zwar jede Menge Einbauvorschriften (Elektrische Absicherung, Isolierung, Mindestbreiten) aber eben nicht einen solchen Absatz gefunden habe, frage ich mich ob der mir Käse erzählt hat.
Wenn ihr zumindest wisst, in welcher Art Gesetzbuch oder ähnliches solche Regelungen zu finden wären, würde das schon helfen. Den passenden Artikel finde ich schon.
Vielen Dank schon Mal.
Gesetzlich vorgegebene Einbaurichtung der Badewanne?
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