Hallo,
ich muss gleich zu Beginn sagen, dass ich natürlich weiß, dass hier schon häufiger über Weisse Wanne und WU-Keller diskutiert wurde. Nachdem ich aber mittlerweile eine Odysee über die Begriffsdefinition der Weissen Wanne hinter mir habe, möchte ich an dieser Stelle auch nochmal diese Erkenntnisse ins Spiel bringen und Eure Meinung dazu würde mich selbstverständlich interessieren.
Prämbel:
Wir haben 09/2012 ein EFH mit einem GÜ angefangen zu bauen. Bebauungsplan schrieb vor, dass alle Keller grundsätzlich als Wanne auszubilden sind (leider ist dieser Hinweis 2x vorhanden, einmal wird erwähnt, dass der Keller grundsätzlich als Wanne auszubilden ist und im anderen Fall bei auftretendem Grundwasser).Bodengutachten lag vor. Versickerungsfähigkeit 10^-7 m/s. Bei der untersten Erdschicht ist toniger Schluff anzutreffen. Die Verfüllung der Gräben mit dem Erdaushub wird nicht empfohlen. Diese Schicht ist quasi eine Sperrschicht. Hier sickert absolut nichts durch. Dränung nicht erlaubt.
Der Bauträger hatte nun in seiner Baubeschreibung stehen, dass er im Falle von Grundwasser und sonstiger Probleme nur einen WU-Keller baut. Alles andere wäre Unsinn. Wir haben gesagt, wir wollen eine Weisse Wanne. Er hat gesagt, das ist das Gleiche nur ein anderer Name. "Weisse Wanne" ist umgangssprachlich, WU-Beton ist der richtige Begriff. Das mussten wir natürlich so glauben. Sagt nix zum Thema, hättest Du mal lieber den Bauauftrag vorher einem Sachverständigen gegeben ;-)! Haben wir, nur war das einer vom Verband privater Bauherren und das war mal - zumindest nachträglich gesehen - ein Griff ins Klo. Der hatte dazu nämlich nicht mal ein Wort verloren. Ich glaube mich erinnern zu können, dass er die Konstruktion sogar als gut empfand. Nur so nebenbei, im Bauauftrag war nicht klar ersichtlich, dass es Sandwichelemente werden.
Gebaut wurde nun folgendes
- Schotterschicht (wieviel weiss ich leider nicht genau)
- Dämmung Styrodur 3035CS 10cm
- PE-Folie
- Bodenplatte (25cm)
- Wandelemente (30cm, Sandwichelemente)
- Fugenbänder in der horziontalen Fuge (Synkoelast), vertikal wurde monolithisch vergossen (Wir haben zwei Kernbohrungen, die das zeigen)
- Dämmung Kelleraussenwand Styrodur 3035CS (10cm)
- Ich habe zwar auch einen Dickbeschichtungsplan unterschrieben, diese wurde aber nie ausgeführt.
Das wars. Als dann gebaut wurde ging es los:
- Sandwichelemente waren an manchen Stellen gebrochen
- der Lehm wurde wieder ohne Rücksprache in den Graben geworfen
- Die Fugen waren undicht (horizontal), der Beton war nicht richtig unten aus der Aufständerung heraus gelaufen
Wir haben aufgehört zu zahlen und wollten die Wassereintritte geklärt haben. Lt. Bauträger ist es nur natürliche Baufeuchte. Dann ging es los. Die Abläufe der Lichtschächte waren in den Lehm gesteckt, da kann natürlich nichts versickern, also kam das Wasser zunächst über den Lichtschacht. Dann hat man um den Lichtschacht herum aufgegraben, damit das Wasser außerhalb abfliessen kann. Dann haben wir festgestellt, dass man vergessen hat, eine Dichtung beim Hauswasseranschluss anzubringen. War das alles beseitigt konnte man feststellen, dass das Wasser an den Fugen eindringt.
Die Sache ist nun vor Gericht, weil der GÜ die Probleme weder begutachten noch anerkannt hat. Wir wurden verklagt. Wir haben als erste Lösung die Fugen verpressen lassen. Aber nun geht es weiter. Unser Gutachter hat das Wort "System Weisse Wanne" erwähnt und dass diese Fehlerhaft ist, der Richter meint, "Weisse Wanne" ist kein WU-Keller. Das Lexikon der Bautechnik sagt: "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, werden als weisse Wanne bezeichnet". Der Herr vom DafStb, der die WU-Richtlinie betreut, meine auch dass es keinen Unterschied gibt. Ein Professor meinte auch, dass es keinen Unterschied gibt. Auch ein weiterer Herr, der beim Bautenschutz arbeitet und auch hier an Richtlinien mitarbeitet meinte, dass es keinen Unterschied gibt. Vom Nachbarn der Bauleiter meinte, dass der Unteschied wäre, wenn man druckwasserdichte Lichtschächte einbaut hat man eine weisse Wanne.
So! Lange Rede kurzer Sinn. Ich habe kein Dokumente gefunden, was einen WU-Keller und eine weisse Wanne sinnvoll getrennt darstellt. Alle offiziellen Dokumente, die ich bisher gelesen habe. Nennen beide Konstruktionen in einem Atemzug. Mehr noch, manche Dokumente nennen es so ...wasserundurchlässige Konstruktionen aus WU-Beton (weisse Wanne)...
Mal ehrlich, wie soll das ein Laie auseinander halten können, wenn schon die Spezialisten Probleme damit haben. Es ist natürlich auch für den GÜ ein schönes Mittel den Bauherrn über den Tisch zu ziehen, wenn man ihm verschweigt, dass es möglicherweise einen Unterschied gibt. Oder weiß er es selbst nicht genau? Den Betrug dann nachzuweisen ist ja fast unmöglich, weil im Vertrag ja nur WU-Keller steht.
Ich habe unten ein paar Bilder eingefügt, wo man die Situation möglicherweise etwas erkennen kann. Ach eins noch. Der Gutachter meinte, dass die Anschlussbewehrung etwas "dünn" wäre, zumal sieht auch, dass die Anschlussbewehrung nur durch ein paar dünne Stahlstäbchen nachträglich angebracht wurde.
Was meint Ihr zu der Sache?
Ich habe natürlich mehr Infos, möchte aber die Sache nicht zu sehr überfluten. Anfragen beantworte ich gerne.
Danke
Martin
IMAG0001.jpgDSC01662.jpgDSC01660.jpgDSC01228.jpgCIMG5219.jpgBodengutachten.jpg
ich muss gleich zu Beginn sagen, dass ich natürlich weiß, dass hier schon häufiger über Weisse Wanne und WU-Keller diskutiert wurde. Nachdem ich aber mittlerweile eine Odysee über die Begriffsdefinition der Weissen Wanne hinter mir habe, möchte ich an dieser Stelle auch nochmal diese Erkenntnisse ins Spiel bringen und Eure Meinung dazu würde mich selbstverständlich interessieren.
Prämbel:
Wir haben 09/2012 ein EFH mit einem GÜ angefangen zu bauen. Bebauungsplan schrieb vor, dass alle Keller grundsätzlich als Wanne auszubilden sind (leider ist dieser Hinweis 2x vorhanden, einmal wird erwähnt, dass der Keller grundsätzlich als Wanne auszubilden ist und im anderen Fall bei auftretendem Grundwasser).Bodengutachten lag vor. Versickerungsfähigkeit 10^-7 m/s. Bei der untersten Erdschicht ist toniger Schluff anzutreffen. Die Verfüllung der Gräben mit dem Erdaushub wird nicht empfohlen. Diese Schicht ist quasi eine Sperrschicht. Hier sickert absolut nichts durch. Dränung nicht erlaubt.
Der Bauträger hatte nun in seiner Baubeschreibung stehen, dass er im Falle von Grundwasser und sonstiger Probleme nur einen WU-Keller baut. Alles andere wäre Unsinn. Wir haben gesagt, wir wollen eine Weisse Wanne. Er hat gesagt, das ist das Gleiche nur ein anderer Name. "Weisse Wanne" ist umgangssprachlich, WU-Beton ist der richtige Begriff. Das mussten wir natürlich so glauben. Sagt nix zum Thema, hättest Du mal lieber den Bauauftrag vorher einem Sachverständigen gegeben ;-)! Haben wir, nur war das einer vom Verband privater Bauherren und das war mal - zumindest nachträglich gesehen - ein Griff ins Klo. Der hatte dazu nämlich nicht mal ein Wort verloren. Ich glaube mich erinnern zu können, dass er die Konstruktion sogar als gut empfand. Nur so nebenbei, im Bauauftrag war nicht klar ersichtlich, dass es Sandwichelemente werden.
Gebaut wurde nun folgendes
- Schotterschicht (wieviel weiss ich leider nicht genau)
- Dämmung Styrodur 3035CS 10cm
- PE-Folie
- Bodenplatte (25cm)
- Wandelemente (30cm, Sandwichelemente)
- Fugenbänder in der horziontalen Fuge (Synkoelast), vertikal wurde monolithisch vergossen (Wir haben zwei Kernbohrungen, die das zeigen)
- Dämmung Kelleraussenwand Styrodur 3035CS (10cm)
- Ich habe zwar auch einen Dickbeschichtungsplan unterschrieben, diese wurde aber nie ausgeführt.
Das wars. Als dann gebaut wurde ging es los:
- Sandwichelemente waren an manchen Stellen gebrochen
- der Lehm wurde wieder ohne Rücksprache in den Graben geworfen
- Die Fugen waren undicht (horizontal), der Beton war nicht richtig unten aus der Aufständerung heraus gelaufen
Wir haben aufgehört zu zahlen und wollten die Wassereintritte geklärt haben. Lt. Bauträger ist es nur natürliche Baufeuchte. Dann ging es los. Die Abläufe der Lichtschächte waren in den Lehm gesteckt, da kann natürlich nichts versickern, also kam das Wasser zunächst über den Lichtschacht. Dann hat man um den Lichtschacht herum aufgegraben, damit das Wasser außerhalb abfliessen kann. Dann haben wir festgestellt, dass man vergessen hat, eine Dichtung beim Hauswasseranschluss anzubringen. War das alles beseitigt konnte man feststellen, dass das Wasser an den Fugen eindringt.
Die Sache ist nun vor Gericht, weil der GÜ die Probleme weder begutachten noch anerkannt hat. Wir wurden verklagt. Wir haben als erste Lösung die Fugen verpressen lassen. Aber nun geht es weiter. Unser Gutachter hat das Wort "System Weisse Wanne" erwähnt und dass diese Fehlerhaft ist, der Richter meint, "Weisse Wanne" ist kein WU-Keller. Das Lexikon der Bautechnik sagt: "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, werden als weisse Wanne bezeichnet". Der Herr vom DafStb, der die WU-Richtlinie betreut, meine auch dass es keinen Unterschied gibt. Ein Professor meinte auch, dass es keinen Unterschied gibt. Auch ein weiterer Herr, der beim Bautenschutz arbeitet und auch hier an Richtlinien mitarbeitet meinte, dass es keinen Unterschied gibt. Vom Nachbarn der Bauleiter meinte, dass der Unteschied wäre, wenn man druckwasserdichte Lichtschächte einbaut hat man eine weisse Wanne.
So! Lange Rede kurzer Sinn. Ich habe kein Dokumente gefunden, was einen WU-Keller und eine weisse Wanne sinnvoll getrennt darstellt. Alle offiziellen Dokumente, die ich bisher gelesen habe. Nennen beide Konstruktionen in einem Atemzug. Mehr noch, manche Dokumente nennen es so ...wasserundurchlässige Konstruktionen aus WU-Beton (weisse Wanne)...
Mal ehrlich, wie soll das ein Laie auseinander halten können, wenn schon die Spezialisten Probleme damit haben. Es ist natürlich auch für den GÜ ein schönes Mittel den Bauherrn über den Tisch zu ziehen, wenn man ihm verschweigt, dass es möglicherweise einen Unterschied gibt. Oder weiß er es selbst nicht genau? Den Betrug dann nachzuweisen ist ja fast unmöglich, weil im Vertrag ja nur WU-Keller steht.
Ich habe unten ein paar Bilder eingefügt, wo man die Situation möglicherweise etwas erkennen kann. Ach eins noch. Der Gutachter meinte, dass die Anschlussbewehrung etwas "dünn" wäre, zumal sieht auch, dass die Anschlussbewehrung nur durch ein paar dünne Stahlstäbchen nachträglich angebracht wurde.
Was meint Ihr zu der Sache?
Ich habe natürlich mehr Infos, möchte aber die Sache nicht zu sehr überfluten. Anfragen beantworte ich gerne.
Danke
Martin
IMAG0001.jpgDSC01662.jpgDSC01660.jpgDSC01228.jpgCIMG5219.jpgBodengutachten.jpg
Begriffsdefinition: Weisse Wanne / WU-Keller
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