Aloha!
Ich hab folgendes Problem im Bekanntenkreis mitbekommen:
An ein bestehendes EFH (2-geschossig + Keller) soll ein eingeschossiger Anbau ohne Keller gebaut werden. Die Bauvoranfrage war postiv.
Dann hat der Archi den Bauantrag fertig gemacht, woraufhin von Amts wegen die Vermesser da waren.
Kurze Zeit später meldet sich der Kreis, und will den Anbau (der Anbau soll hinters Haus, es gibt nur seitliche Nachbarn) so nicht genehmigen.
Der Anbau soll anstatt 6,30 nur noch 5,60 lang werden. Man solle sich an dem Anbau eines Nachbarn 5 Häuser weiter orientieren. Dieser hat vor gut 10 Jahren angebaut und hatte seinerseits nichts, woran er sich orientieren konnte/musste.
Das ist den Bauwilligen definitv zu wenig, so dass diese überlegen, den Anbau komplett zu canceln.
Da der Archi den Bauherren in spe schon das ok zum Start der Erdarbeiten gegeben hat (es wurden bestehende Außenanlagen abgebrochen und entsorgt, außerdem wurde die Terasse, die überbaut werden sollte, von den Baumaschinen zu Klump gefahren), fragen sich die Bauherren, ob der Archi im schlimmsten Fall schadenersatzpflichtig im Sinne von Wiederherstellung der Außenanlagen ist.
Ich hab folgendes Problem im Bekanntenkreis mitbekommen:
An ein bestehendes EFH (2-geschossig + Keller) soll ein eingeschossiger Anbau ohne Keller gebaut werden. Die Bauvoranfrage war postiv.
Dann hat der Archi den Bauantrag fertig gemacht, woraufhin von Amts wegen die Vermesser da waren.
Kurze Zeit später meldet sich der Kreis, und will den Anbau (der Anbau soll hinters Haus, es gibt nur seitliche Nachbarn) so nicht genehmigen.
Der Anbau soll anstatt 6,30 nur noch 5,60 lang werden. Man solle sich an dem Anbau eines Nachbarn 5 Häuser weiter orientieren. Dieser hat vor gut 10 Jahren angebaut und hatte seinerseits nichts, woran er sich orientieren konnte/musste.
Das ist den Bauwilligen definitv zu wenig, so dass diese überlegen, den Anbau komplett zu canceln.
Da der Archi den Bauherren in spe schon das ok zum Start der Erdarbeiten gegeben hat (es wurden bestehende Außenanlagen abgebrochen und entsorgt, außerdem wurde die Terasse, die überbaut werden sollte, von den Baumaschinen zu Klump gefahren), fragen sich die Bauherren, ob der Archi im schlimmsten Fall schadenersatzpflichtig im Sinne von Wiederherstellung der Außenanlagen ist.
Baugenehmigung vs Bauvoranfrage vs Schadenersatz
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