Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zu einer Formulierung in einem Bebauungsplan.
In dem Bebauungsplan steht:
1. Zitat: "Ausnahmsweise können auf geeignetem Baugrund und bei Nachweis ausreichender Entwässerung zugelassen werden:
Wochenendhäuser mit höchstens 60m² Grundfläche (GR) und höchstens 60m² Geschlossfläche (GF). Die festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO 1990 darf durch die Grundflächen der in §19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO 1990 bezeichneten Anlagen um bis zu 50 vom Hundert überschritten werden."
2. Zitat: "Sonstige Vorschriften zum MASZ der baulichen Nutzung:
Bauliche Anlagen dürfen mit ihrer Oberkante folgende Höhen, gemessen ab der in der Tabelle D. Grundstücksliste, Spalte 3 (Höhenbezugspunkt) bezeichnneten Höhepunkt, nicht überschreiten:
Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss: 4,00m.
Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss: 7,50m."
Frage: Heißt das, dass ich im besten Fall, also bei tragfähigem Boden, eine Haus mit 60m² Erdgeschoss + 60m² Obergeschoss bauen dürfte?
Bei Zitat 1 bin ich mir nicht sicher was "und höchstens 60m² Geschlossfläche (GF)" bedeutet! Ein Erdgeschoss ist doch auch eine Geschoss, oder?
Im zweiten Zitat steht dann ja aber "Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss: 7,50m.". Demnach dürfte ich doch mit Erdgeschoss 60m² + einem Obergeschoss mit nochmal 60m² (bei z. B. Flachdach...) rechnen, oder?
Danke und viele Grüße
Dirk
ich habe eine Verständnisfrage zu einer Formulierung in einem Bebauungsplan.
In dem Bebauungsplan steht:
1. Zitat: "Ausnahmsweise können auf geeignetem Baugrund und bei Nachweis ausreichender Entwässerung zugelassen werden:
Wochenendhäuser mit höchstens 60m² Grundfläche (GR) und höchstens 60m² Geschlossfläche (GF). Die festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO 1990 darf durch die Grundflächen der in §19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO 1990 bezeichneten Anlagen um bis zu 50 vom Hundert überschritten werden."
2. Zitat: "Sonstige Vorschriften zum MASZ der baulichen Nutzung:
Bauliche Anlagen dürfen mit ihrer Oberkante folgende Höhen, gemessen ab der in der Tabelle D. Grundstücksliste, Spalte 3 (Höhenbezugspunkt) bezeichnneten Höhepunkt, nicht überschreiten:
Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss: 4,00m.
Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss: 7,50m."
Frage: Heißt das, dass ich im besten Fall, also bei tragfähigem Boden, eine Haus mit 60m² Erdgeschoss + 60m² Obergeschoss bauen dürfte?
Bei Zitat 1 bin ich mir nicht sicher was "und höchstens 60m² Geschlossfläche (GF)" bedeutet! Ein Erdgeschoss ist doch auch eine Geschoss, oder?
Im zweiten Zitat steht dann ja aber "Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss: 7,50m.". Demnach dürfte ich doch mit Erdgeschoss 60m² + einem Obergeschoss mit nochmal 60m² (bei z. B. Flachdach...) rechnen, oder?
Danke und viele Grüße
Dirk
Bebauungsplan - Frage zu Formulierung: Geschossfläche, Grundfläche, Erdgeschoss,...
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