Guten Abend,
wir haben aktuell ein Problem mit dem örtlichen Baumt. Wir besitzen in der Gemeinde B ein Wohngrundstück, mit ca. 90 Jahre alten Bestand (kein B-Plan vorhanden). Wir möchte unser Grundstück umfänglich neu gestalten und eine zweite Einfahrt genehmigen lassen, die erste Einfahrt soll (da sie direkt am Haus liegt als Zugang erhalten bleiben). Da auch das Wohnhaus umgebaut und mit einem Anbau versehen werden soll, wären die Garagen über die erste Zufahrt nicht mehr erreichbar.
Dieses Vorgehen wurde in unserer Staße (ruhige Nebenstraße) vier mal vollzogen. Hier wurde der Absenkung des Bordsteins (Grundstück fängt ca. 1,6m hinter der Straße an, davor ist ein "Gehweg" aus Sand) durch die Gemeinde zugestimmt.
Wir erkundigten uns nun beim Bauamt in unserer Gemeinde, welche Vorgaben einzuhalten sind. Das Bauamt unserer Gemeinde erklärte uns in einem persönlichen Gespräch, dass die Zustimmung mittels eines formlosen Antrags durch uns gestellt werden muss und die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden müssen. Ferner erklärte man uns im Bauamt, dass sie uns nicht hintern können, ein zweites Tor einzubauen, jedoch die Zustimmung zur Bordsteinabsenkung von Bauamt benötigt wird.
Auf diese Aussage hin (ja es war ein Fehler von uns) legten wir die neue Zaunanlage mit 2 Toren an, sodass nur die Mordsteinabsenkung zur Nutzung der zweiten Einfahrt fehlen würde.
Wir haben nun vor 15 Monaten einen formlosen Antrag gestellt. Ein Mitarbeiter vom Bauamt begutachtete die Situation vor Ort, dann über 1 Jahr keine Reaktion, mehrfaches freundliches Nachfragen unsererseits. Heute erhielten wir folgende Entscheidung, Zitat:
"Sehr geehrter Herr xxx,
Ihrem Antrag auf Genehmigung zur Herstellung einer zweiten Grundstückszufahrt kann nicht zugestimmt werden. In der Gemeinde B werden die Grundstücke im Regelfall über eine Grundstückszufahrt erschlossen. Eine Umverlegung der Zufahrt ist möglich, wenn die bisherige Zufahrt geschlossen wird und der Lage der neuen Zufahrt keine Sachzwänge, wie Bäume oder Straßenbeleuchtung, entgegen stehen. Für den Fall, dass Sie, wie in Ihrem Antrag dargelegt, den Gebäudeanbau durch einen Neubau ersetzen und damit die Erreichbarkeit der Garagen nicht mehr gegeben ist, stellen wir Ihnen die Umverlegung in Aussicht. Dazu ist ein neuer Antrag erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Bauamt xxx"
Nun fühlen wir uns nach über 1 Jahr Bearbeitungszeit etwas "verschei**ert". Wenn wir gegen Gemeindesatzungen oder Gesetzgebungen in Brandenburg verstoßen, könnte man uns doch mitteilen, gegen was genau wir verstoßen haben? Wir erhielten jeoch keinen Verweis auf Paragraphen oder sonstigen Punkten, die die Aussage des Bauamts untermauern würden. Nach eigenen Recherchen habe ich auch keine entgenestehende Paragraphen bei der GEmeindesatzung gefunden.
Ferner wurde unserem unmittelbaren Nachbarn vor ca. 2 Jahren eine zweite Einfahrt genehmigt (vom gleichen Sachbearbeiter!!), auch finden sich 4 weitere Grundstücke in der gleichen Straße, mit zwei Einfahrten.
Wir sieht jetzt nur 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Wir verfallen in Sarkasmus, kaufen uns einen Range Rover und nutzen die zweite Einfahrt, durch das 2,5t Ungetüm sind die alten 10cm hohen Bordsteine (Granit, in Sand eingebaut) irgendwann auch heruntergedrückt.
Möglichkeit 2: Wir gehen gehen die Entscheidung vor, aber welche Möglichkeiten hätte wir, die am Aussichtsreichsten wären?
Vielen Dank und ein erholsames Pfingstfest.
wir haben aktuell ein Problem mit dem örtlichen Baumt. Wir besitzen in der Gemeinde B ein Wohngrundstück, mit ca. 90 Jahre alten Bestand (kein B-Plan vorhanden). Wir möchte unser Grundstück umfänglich neu gestalten und eine zweite Einfahrt genehmigen lassen, die erste Einfahrt soll (da sie direkt am Haus liegt als Zugang erhalten bleiben). Da auch das Wohnhaus umgebaut und mit einem Anbau versehen werden soll, wären die Garagen über die erste Zufahrt nicht mehr erreichbar.
Dieses Vorgehen wurde in unserer Staße (ruhige Nebenstraße) vier mal vollzogen. Hier wurde der Absenkung des Bordsteins (Grundstück fängt ca. 1,6m hinter der Straße an, davor ist ein "Gehweg" aus Sand) durch die Gemeinde zugestimmt.
Wir erkundigten uns nun beim Bauamt in unserer Gemeinde, welche Vorgaben einzuhalten sind. Das Bauamt unserer Gemeinde erklärte uns in einem persönlichen Gespräch, dass die Zustimmung mittels eines formlosen Antrags durch uns gestellt werden muss und die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden müssen. Ferner erklärte man uns im Bauamt, dass sie uns nicht hintern können, ein zweites Tor einzubauen, jedoch die Zustimmung zur Bordsteinabsenkung von Bauamt benötigt wird.
Auf diese Aussage hin (ja es war ein Fehler von uns) legten wir die neue Zaunanlage mit 2 Toren an, sodass nur die Mordsteinabsenkung zur Nutzung der zweiten Einfahrt fehlen würde.
Wir haben nun vor 15 Monaten einen formlosen Antrag gestellt. Ein Mitarbeiter vom Bauamt begutachtete die Situation vor Ort, dann über 1 Jahr keine Reaktion, mehrfaches freundliches Nachfragen unsererseits. Heute erhielten wir folgende Entscheidung, Zitat:
"Sehr geehrter Herr xxx,
Ihrem Antrag auf Genehmigung zur Herstellung einer zweiten Grundstückszufahrt kann nicht zugestimmt werden. In der Gemeinde B werden die Grundstücke im Regelfall über eine Grundstückszufahrt erschlossen. Eine Umverlegung der Zufahrt ist möglich, wenn die bisherige Zufahrt geschlossen wird und der Lage der neuen Zufahrt keine Sachzwänge, wie Bäume oder Straßenbeleuchtung, entgegen stehen. Für den Fall, dass Sie, wie in Ihrem Antrag dargelegt, den Gebäudeanbau durch einen Neubau ersetzen und damit die Erreichbarkeit der Garagen nicht mehr gegeben ist, stellen wir Ihnen die Umverlegung in Aussicht. Dazu ist ein neuer Antrag erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Bauamt xxx"
Nun fühlen wir uns nach über 1 Jahr Bearbeitungszeit etwas "verschei**ert". Wenn wir gegen Gemeindesatzungen oder Gesetzgebungen in Brandenburg verstoßen, könnte man uns doch mitteilen, gegen was genau wir verstoßen haben? Wir erhielten jeoch keinen Verweis auf Paragraphen oder sonstigen Punkten, die die Aussage des Bauamts untermauern würden. Nach eigenen Recherchen habe ich auch keine entgenestehende Paragraphen bei der GEmeindesatzung gefunden.
Ferner wurde unserem unmittelbaren Nachbarn vor ca. 2 Jahren eine zweite Einfahrt genehmigt (vom gleichen Sachbearbeiter!!), auch finden sich 4 weitere Grundstücke in der gleichen Straße, mit zwei Einfahrten.
Wir sieht jetzt nur 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Wir verfallen in Sarkasmus, kaufen uns einen Range Rover und nutzen die zweite Einfahrt, durch das 2,5t Ungetüm sind die alten 10cm hohen Bordsteine (Granit, in Sand eingebaut) irgendwann auch heruntergedrückt.
Möglichkeit 2: Wir gehen gehen die Entscheidung vor, aber welche Möglichkeiten hätte wir, die am Aussichtsreichsten wären?
Vielen Dank und ein erholsames Pfingstfest.
Bauamt lehnt Antrag zur Bordsteinabsenkung ab - keine Rechtsgrundlage?
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