Ich frage mich, ob die Auslegung meiner Fußbodenheizung korrekt erfolgt ist.
Folgendes ist passiert: In meinem Niedrigenergiehaus KfW40/55 wurde Anfang 2009 eine Fußbodenheizung eingebaut, die laut Auslegungsplanung eine Vorlauftemperatur von maximal 40ºC entsprach.
Dies verwundert mich sehr, da ich in der Bauplanungsphase eine leistungsfähige Fußbodenheizung mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 35ºC wünschte. Der Verkäufer unseres Bauunternehmens, der auch als Energieberater qualifiziert ist, erklärte uns, dies würde erreicht, indem in unserem Energieeinsparnachweis nach ENEV 2007 in der Anlagenbeschreibung eine maximale Auslegungstemperatur von 35/28ºC festgelegt werde. Entsprechendes wurde in der Anlagenbeschreibung eingetragen (siehe Anlage).
Der Energieeinsparausweis wurde in der Folge Bestandteil unseres Bauvertrages und zudem wurde dort festgelegt, dass unser Haus nach den Vorgaben des Hamburger Qualitätssicherungsprogramms der WK Hamburg zu bauen ist.
Da wir die Heizlastberechnung und die Ausführungsplanung der Fußbodenheizung erst Monate nach der Fertigstellung unseres Hauses erhielten, konnten wir erst im Nachhinein erkennen, dass es diese Abweichung gegeben hat.
Unserer Qualitätssicherer ist mit uns der Auffassung, dass die Auslegungstemperatur eine bindende Vorgabe für die Planung der Fußbodenheizung ist und intervenierte entsprechend, der ausführende Subunternehmer unserer Baufirma meint hingegen wie der Generalunternehmer, dass die Auslegungstemperatur des Energiereinsparausweises nur Einstellungswerte nenne, die in unserer Wärmepumpe eingestellt werden müssen, die aber nicht für die technische Auslegung der Fußbodenheizung gelten würden. Zudem meinte letzterer, die ENEV-Ausweis-Werte von 35/28ºC seien nur Systemtemperaturpunkte, die nur Einstellungswerte der Wärmepumpe bezeichnen würden, nicht aber für die Auslegung der Leitungen der Heizung gelten würden.
Nun frage ich mich, wer Recht hat und welche Vorgaben dieses Problem klären können.
Wer weiß Rat?
Vielen Dank im Voraus für nützliche Hinweise.
EnEV 2009-08-03 Anlagenbeschreibung.jpg
Folgendes ist passiert: In meinem Niedrigenergiehaus KfW40/55 wurde Anfang 2009 eine Fußbodenheizung eingebaut, die laut Auslegungsplanung eine Vorlauftemperatur von maximal 40ºC entsprach.
Dies verwundert mich sehr, da ich in der Bauplanungsphase eine leistungsfähige Fußbodenheizung mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 35ºC wünschte. Der Verkäufer unseres Bauunternehmens, der auch als Energieberater qualifiziert ist, erklärte uns, dies würde erreicht, indem in unserem Energieeinsparnachweis nach ENEV 2007 in der Anlagenbeschreibung eine maximale Auslegungstemperatur von 35/28ºC festgelegt werde. Entsprechendes wurde in der Anlagenbeschreibung eingetragen (siehe Anlage).
Der Energieeinsparausweis wurde in der Folge Bestandteil unseres Bauvertrages und zudem wurde dort festgelegt, dass unser Haus nach den Vorgaben des Hamburger Qualitätssicherungsprogramms der WK Hamburg zu bauen ist.
Da wir die Heizlastberechnung und die Ausführungsplanung der Fußbodenheizung erst Monate nach der Fertigstellung unseres Hauses erhielten, konnten wir erst im Nachhinein erkennen, dass es diese Abweichung gegeben hat.
Unserer Qualitätssicherer ist mit uns der Auffassung, dass die Auslegungstemperatur eine bindende Vorgabe für die Planung der Fußbodenheizung ist und intervenierte entsprechend, der ausführende Subunternehmer unserer Baufirma meint hingegen wie der Generalunternehmer, dass die Auslegungstemperatur des Energiereinsparausweises nur Einstellungswerte nenne, die in unserer Wärmepumpe eingestellt werden müssen, die aber nicht für die technische Auslegung der Fußbodenheizung gelten würden. Zudem meinte letzterer, die ENEV-Ausweis-Werte von 35/28ºC seien nur Systemtemperaturpunkte, die nur Einstellungswerte der Wärmepumpe bezeichnen würden, nicht aber für die Auslegung der Leitungen der Heizung gelten würden.
Nun frage ich mich, wer Recht hat und welche Vorgaben dieses Problem klären können.
Wer weiß Rat?
Vielen Dank im Voraus für nützliche Hinweise.
EnEV 2009-08-03 Anlagenbeschreibung.jpg
Auslegung der Fußbodenheizung korrekt?
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