Hallo zusammen,
ich habe in Bremen ein Reihenmittelhaus mit 2 Nutzungseinheiten. In der einen Nutzungseinheit wohnt mein schwerbehinderter Vater und in der anderen Wohne ich mit meiner Familie. Da wir nun unseren 2. Nachwuchs bekommen haben reicht der Platz nicht aus. Mein Nachbar hat mir sein Reihenhaus zum Kauf angeboten (Auch hier 2 Nutzungseinheiten, welche beide vermietet sind).
Unsere Idee war nun das Haus zu Kaufen und im 1. OG einen Durchbruch zu erstellen zu lassen (durch eine Firma inkl. Statik).
Jetzt ergeben sich hieraus eine Menge Themen wie Brandschutz, Flurstücke zusammen legen, Versicherungs, Statik etc. Bevor ich nun das Haus kauf, möchte ich im Vorfeld prüfen ob die "Durchbruch Idee" überhaupt machbar ist (rechtlich, da technisch wohl machbar). Aus diesem Grund war ich beim Bauamt bei einem Beratungsgespräch.
Hier wurde ich darauf hingewiesen das ich die Grundstücke zusammenlegen sollte. Dann gibt es kein Problem mit dem Brandschutz. Jedoch ändert sich dann die Gebäudeklasse von 2 auf 3 und ich müsste für den neuen Durchbruch eine Baugenehmigung einholen. Was erstmal ok ist, soll ja ordentlich gemacht werden (Baufirma und Statiker).
Welche Fragen ich mir aber nun stelle:
1.) Wenn sich die Gebäudeklasse von 2 auf 3 ändert (nach Umbau sind auf einem Flurstück 3 Nutzungseinheiten) muss das Gebäude dann beim Antrag alle Bedingungen der Klasse 3 erfüllen ?
2.) Es wurden in beiden Reihenhäuser Durchbrüche von Innnenwänden für die es keine Baugenehmigung gab (vorher Bebäudeklasse 2 war Genehmigungsfrei). Müssen diese Durchbrüche dann nachgereicht werden ? Hier liegen keine Statik Berechnungen vor, müsste ich die neu erstellen lassen ?
3.) Gibt es evtl. Alternativen zum zusammenlegen der Grundstücke ?
Mfg Bernd
ich habe in Bremen ein Reihenmittelhaus mit 2 Nutzungseinheiten. In der einen Nutzungseinheit wohnt mein schwerbehinderter Vater und in der anderen Wohne ich mit meiner Familie. Da wir nun unseren 2. Nachwuchs bekommen haben reicht der Platz nicht aus. Mein Nachbar hat mir sein Reihenhaus zum Kauf angeboten (Auch hier 2 Nutzungseinheiten, welche beide vermietet sind).
Unsere Idee war nun das Haus zu Kaufen und im 1. OG einen Durchbruch zu erstellen zu lassen (durch eine Firma inkl. Statik).
Jetzt ergeben sich hieraus eine Menge Themen wie Brandschutz, Flurstücke zusammen legen, Versicherungs, Statik etc. Bevor ich nun das Haus kauf, möchte ich im Vorfeld prüfen ob die "Durchbruch Idee" überhaupt machbar ist (rechtlich, da technisch wohl machbar). Aus diesem Grund war ich beim Bauamt bei einem Beratungsgespräch.
Hier wurde ich darauf hingewiesen das ich die Grundstücke zusammenlegen sollte. Dann gibt es kein Problem mit dem Brandschutz. Jedoch ändert sich dann die Gebäudeklasse von 2 auf 3 und ich müsste für den neuen Durchbruch eine Baugenehmigung einholen. Was erstmal ok ist, soll ja ordentlich gemacht werden (Baufirma und Statiker).
Welche Fragen ich mir aber nun stelle:
1.) Wenn sich die Gebäudeklasse von 2 auf 3 ändert (nach Umbau sind auf einem Flurstück 3 Nutzungseinheiten) muss das Gebäude dann beim Antrag alle Bedingungen der Klasse 3 erfüllen ?
2.) Es wurden in beiden Reihenhäuser Durchbrüche von Innnenwänden für die es keine Baugenehmigung gab (vorher Bebäudeklasse 2 war Genehmigungsfrei). Müssen diese Durchbrüche dann nachgereicht werden ? Hier liegen keine Statik Berechnungen vor, müsste ich die neu erstellen lassen ?
3.) Gibt es evtl. Alternativen zum zusammenlegen der Grundstücke ?
Mfg Bernd
2 Reihenhäuser zusammenlegen - Änderung Gebäudeklasse von 2 auf 3
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