Hallo liebe Gemeinde, ich habe hier ein Anliegen, wo ich einfach nicht weiterkomme und hoffe, das mich hier jemand aufklären kann :
Dürfen die Eigentümer einer Privatstrasse, die kein "eingetragenes Geh&Fahrrecht für die Allgemenheit" (keine Widmung ?)hat, offizielle Verkehrsschilder aufstellen ?
z.B. das blaue "Verkehrsberuhigter Bereich" VZ 325.1-40
Und wenn nicht, gibt es Paragraphen oder Gesetzestexte, die explizit Aussagen, das das Aufstellen von offiziellen Verkehrszeichen in einer Privatstrasse ohne eingetragenes Geh&Fahrrecht für die Allgemenheit verbietet ?
Ich spreche hier nicht von "§33. Verkehrsbeeinträchtigungen"
Falls es gestattet sein sollte, so besagen nämlich meine Recherchen nach "gefährlichen Halbwahrheiten" im Internet und auch Beispielfotos von der Strasse,
da es anscheined "rechtlich zulässig" ist.
Wer hat die passenden Gesetzestexte und Paragraphen für mich, die explizit das Aufstellen
von offiziellen Verkehrszeichen in einer Privatstrasse erlauben ?
Ich habe bereits bei unserer Stadt angefragt und die Antwort war :
"Aufstellen eines offiziellen Verkehrsschildes in einer Privatstrasse geht nicht, da die Kommune den Verkehr nicht kontrollieren kann und die Strasse
müsste erst wieder in eine offizielle Strasse, die jeder befahren kann, umdeklariert werden, um so ein Schild zu beantragen"
Hätte das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" VZ 325.1-40 dann rein rechtlich auch dieselbe Geltung wie in einer öffentlichen Strasse ?
Auch ohne offizielle Kontrollen durch die Stadt ?
Mit dem zusätzlichen, inoffiziellen Schild, Privatstrasse "Nur Anwohner und Lieferverkehr", gilt dann gegenüber der Allgemeinheit nur ein Gehrecht, aber kein Recht zur Befahrung.
Richtig oder falsch ?
Wäre hier zusätzlich ein offizielles "VZ 250 - Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Anwohner und Lieferverkehr frei" erlaubt ?
Und hat dieses Schild dann rein rechtlich auch dieselbe Geltung ? Außer das eben niemand kontrolliert.
Oder muss man tatsächlich erst eine Schranke hinstellen, damit das ganze "funktioniert" ?
Das Schild "Privatstrasse - Nur Anwohner und Lieferverkehr" beschränkt keines der grundbuchlich eingetragenen Rechte, da sie für Fußgänger nicht gelten.
Richtig oder falsch ?
Gesetz dem Fall, die Privatstrasse darf das offizielle Schild "Verkehrsberuhigte Zone" aufstellen, wären dann Delikte wie zu schnelles Fahren nur von "privat gegen privat" via Anzeige möglich ?
Oder gar nicht ? Denn so gesehen existiert hier keine STVO in der Privatstrasse...oder etwa doch ?
Tatsächlich finde ich einige Beispiele (gefährliche Halbwahrheiten) im Internet und habe selbst so eine Beschilderung "Verkehrsberuhigte Zone (VZ 325.1-40) + Privatstrasse" entdeckt und fotografiert.
Ich hoffe die Tage dort Bewohner anzutreffen um diese zu befragen können, wie sie das in die Wege geleitet haben.
Wie gesagt, niemand konnte mir bisher Paragraphen nennen, die tatsächlich untersagen, offizielle Verkehrszeichen in einer Privatstrasse aufzustellen. Außer "§ 33
Verkehrsbeeinträchtigungen" konnte man mir nichts weiter dazu sagen.
Vielleicht kann diese Community hier weiterhelfen, denn ich habe es mittlerweile aufgegeben in Juraforen, Verkehrsforen etc. weiter zu forschen.
Es macht einen wahnsinnig. :D
Ich würde mich sehr über eine Aufklärung freuen !
Dürfen die Eigentümer einer Privatstrasse, die kein "eingetragenes Geh&Fahrrecht für die Allgemenheit" (keine Widmung ?)hat, offizielle Verkehrsschilder aufstellen ?
z.B. das blaue "Verkehrsberuhigter Bereich" VZ 325.1-40
Und wenn nicht, gibt es Paragraphen oder Gesetzestexte, die explizit Aussagen, das das Aufstellen von offiziellen Verkehrszeichen in einer Privatstrasse ohne eingetragenes Geh&Fahrrecht für die Allgemenheit verbietet ?
Ich spreche hier nicht von "§33. Verkehrsbeeinträchtigungen"
Falls es gestattet sein sollte, so besagen nämlich meine Recherchen nach "gefährlichen Halbwahrheiten" im Internet und auch Beispielfotos von der Strasse,
da es anscheined "rechtlich zulässig" ist.
Wer hat die passenden Gesetzestexte und Paragraphen für mich, die explizit das Aufstellen
von offiziellen Verkehrszeichen in einer Privatstrasse erlauben ?
Ich habe bereits bei unserer Stadt angefragt und die Antwort war :
"Aufstellen eines offiziellen Verkehrsschildes in einer Privatstrasse geht nicht, da die Kommune den Verkehr nicht kontrollieren kann und die Strasse
müsste erst wieder in eine offizielle Strasse, die jeder befahren kann, umdeklariert werden, um so ein Schild zu beantragen"
Hätte das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" VZ 325.1-40 dann rein rechtlich auch dieselbe Geltung wie in einer öffentlichen Strasse ?
Auch ohne offizielle Kontrollen durch die Stadt ?
Mit dem zusätzlichen, inoffiziellen Schild, Privatstrasse "Nur Anwohner und Lieferverkehr", gilt dann gegenüber der Allgemeinheit nur ein Gehrecht, aber kein Recht zur Befahrung.
Richtig oder falsch ?
Wäre hier zusätzlich ein offizielles "VZ 250 - Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Anwohner und Lieferverkehr frei" erlaubt ?
Und hat dieses Schild dann rein rechtlich auch dieselbe Geltung ? Außer das eben niemand kontrolliert.
Oder muss man tatsächlich erst eine Schranke hinstellen, damit das ganze "funktioniert" ?
Das Schild "Privatstrasse - Nur Anwohner und Lieferverkehr" beschränkt keines der grundbuchlich eingetragenen Rechte, da sie für Fußgänger nicht gelten.
Richtig oder falsch ?
Gesetz dem Fall, die Privatstrasse darf das offizielle Schild "Verkehrsberuhigte Zone" aufstellen, wären dann Delikte wie zu schnelles Fahren nur von "privat gegen privat" via Anzeige möglich ?
Oder gar nicht ? Denn so gesehen existiert hier keine STVO in der Privatstrasse...oder etwa doch ?
Tatsächlich finde ich einige Beispiele (gefährliche Halbwahrheiten) im Internet und habe selbst so eine Beschilderung "Verkehrsberuhigte Zone (VZ 325.1-40) + Privatstrasse" entdeckt und fotografiert.
Ich hoffe die Tage dort Bewohner anzutreffen um diese zu befragen können, wie sie das in die Wege geleitet haben.
Wie gesagt, niemand konnte mir bisher Paragraphen nennen, die tatsächlich untersagen, offizielle Verkehrszeichen in einer Privatstrasse aufzustellen. Außer "§ 33
Verkehrsbeeinträchtigungen" konnte man mir nichts weiter dazu sagen.
Vielleicht kann diese Community hier weiterhelfen, denn ich habe es mittlerweile aufgegeben in Juraforen, Verkehrsforen etc. weiter zu forschen.
Es macht einen wahnsinnig. :D
Ich würde mich sehr über eine Aufklärung freuen !
Offizielles Verkehrsschild in einer nicht öffentlichen Privatstrasse aufstellen ?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire