Hallo zusammen,
ich bin derzeit ein altes Haus am sanieren und habe daher neue Fenster einbauen lassen. Die Fenster wurden von einem Fensterbauer ausgemessen, bestellt und montiert. Also alles "aus einer Hand". Nun sind mehrere Sachverhalte aufgetaucht, bei denen ich mir zum Teil nicht sicher bin, ob sie als Mängel gelten und wie ich verfahren sollte.
(1) Balkontür:
Zum einen habe ich eine große Balkontür mit Rolladenkasten bestellt. Der Handwerker hat das Fenster ausgemessen und von mir die Maße der OKFFB (Oberkantefertigfußboden) bekommen. Breite und Höhe ergaben sich aus dem Platz, den die alte Balkontür eingenommen hat. Der Abstand zum Boden stimmt, jedoch ist oberhalb des Rollenkastens eine 5,5 cm hohe Lücke, also verschenkter Platz. Dies ist besonders tragisch, da die Balkontür nun nur eine Durchgangshöhe von nur 1,90 m hat und somit jeder cm relevant gewesen wäre. Eine zweite Balkontür im gleichen Stockwerk (mit der gleichen Aufbauhöhe OKFFB) wurde korrekt bemessen, so dass u.a. hierdurch klar ist, dass meine Angaben gestimmt haben (war auch seitens des Fensterbauers kein Streitpunkt, es wurde mir mitgeteilt, dass die genaue Höhe schlecht zu messen gewesen sei. Dies ist aber unsinn. Ich habe auch noch Fotos von der alten Balkontür, auf denen ganz klar zu erkennen ist, wo der alte Rolladenkasten aufhöhrt und der Sturtz beginnt - es war kein Putz mehr an der Wand und direkt ersichtlich.)
(2) Küchenfenster:
Vorab: ich hatte mit dem Fensterbauer vereinbart, dass ich die alten Fenster selbst ausbaue und er den kompletten Einbau übernimmt. Mir wurden im Angebot die Fenstermaße mitgeteilt und ich sollte die Fensteröffnungen links und rechts glätten, damit das Dichtungsband greifen kann. Hierzu sollte ich die Fensteröffnungen sowohl waage-, als auch senkrecht je 3 cm größer als das Fenster lassen (also beim glätten mit Mörtel darauf achten, dass ich die Öffnung nicht verkleinere). Hieran habe ich mich penibelst gehalten. Die Unterseite der Fensteröffnungen habe ich aufbetoniert, da sich die Bodenhöhe verändert und die neuen Fenster ein Stück höher sitzen. Nun haben im EG ale Fensteröffnungen gepasst. Im OG musste der Fensterbauer alle aufbetonierten Unterseiten der Fensteröffnungen ein Stück kürzen. Hierfür wurde in der Endrechnung jedoch gegenüber dem Angebot kein Mehrpreis verlangt. Grund für die Fehlmaße waren falsche Angaben des Fensterbauers. Bei allen Fenstern im EG hatte der Fensterbauer die Maße des Fensters + 6,5 cm angegeben (für die Schiene unter dem Fenster). Bei allen Fenster im OG hatte der Fensterbauer die Maße des Fensters + 1 cm angegeben, so dass die Schienen unter den Fenster nicht genug platz hatten (dort müssen die Fensterbänke rein und sind bereits größer als 1 cm). Durch das kürzen aller aufbetonierten Unterseiten der Fensteröffnungen konnten die Fenster eingebaut werden und die Fensterbänke finden genug Platz.
Nun zum Problem: das Küchenfenster wurde in der Höhe so gewählt, dass die Arbeitsplatte direkt bis ans Fenster geführt werden kann. Die geht jedoch nicht, da der Beton nur soweit gekürtzt wurde, dass gerade noch die 2 cm Fensterban hinein passt. Für eine Arbeitsplatte ist nicht genug Platz.
(3) Fensterrahmen
Im EG habe ich drei Fenster, die auf der Außenseite an Sandsteinstürtze stoßen. Die innere Fensteröffnung ist größer als die äußere Fensteröffnung der Sandsteinstürtze. Nun wurden die Fenster (bzw. ist eines eigentlich eine Balkontür) so dimensioniert, dass außen nahezu kein Rahmen mehr vorhanden ist und dass es schwer wird, die Sandsteinstürtze zu verputzen (dann wäre der Rahmen vermutlich nahezu ganz oder ganz verschwunden). Eines der Fenster wurde seitens des Fensterbauers hinzu falsch bestellt, statt 91,5 cm wie in Angebot und Rechnung angegeben ist es 95 cm breit. Es konnte durch außstemmen der seitlichen Wände eingebaut werden, verkleinert den Rahmen jedoch nochmals.
Hier ein paar Bilder:
Ist dies als Mängel zu betrachten (und hätte der Fensterbauer den Außenrahmen größer gestalten müssen) oder nicht (da zumindest 2 Fenster ja inner regulär reingepasst haben).
Über ein paar Ratschläge und Meinungen wäre ich sehr froh.
Grüße
ich bin derzeit ein altes Haus am sanieren und habe daher neue Fenster einbauen lassen. Die Fenster wurden von einem Fensterbauer ausgemessen, bestellt und montiert. Also alles "aus einer Hand". Nun sind mehrere Sachverhalte aufgetaucht, bei denen ich mir zum Teil nicht sicher bin, ob sie als Mängel gelten und wie ich verfahren sollte.
(1) Balkontür:
Zum einen habe ich eine große Balkontür mit Rolladenkasten bestellt. Der Handwerker hat das Fenster ausgemessen und von mir die Maße der OKFFB (Oberkantefertigfußboden) bekommen. Breite und Höhe ergaben sich aus dem Platz, den die alte Balkontür eingenommen hat. Der Abstand zum Boden stimmt, jedoch ist oberhalb des Rollenkastens eine 5,5 cm hohe Lücke, also verschenkter Platz. Dies ist besonders tragisch, da die Balkontür nun nur eine Durchgangshöhe von nur 1,90 m hat und somit jeder cm relevant gewesen wäre. Eine zweite Balkontür im gleichen Stockwerk (mit der gleichen Aufbauhöhe OKFFB) wurde korrekt bemessen, so dass u.a. hierdurch klar ist, dass meine Angaben gestimmt haben (war auch seitens des Fensterbauers kein Streitpunkt, es wurde mir mitgeteilt, dass die genaue Höhe schlecht zu messen gewesen sei. Dies ist aber unsinn. Ich habe auch noch Fotos von der alten Balkontür, auf denen ganz klar zu erkennen ist, wo der alte Rolladenkasten aufhöhrt und der Sturtz beginnt - es war kein Putz mehr an der Wand und direkt ersichtlich.)
(2) Küchenfenster:
Vorab: ich hatte mit dem Fensterbauer vereinbart, dass ich die alten Fenster selbst ausbaue und er den kompletten Einbau übernimmt. Mir wurden im Angebot die Fenstermaße mitgeteilt und ich sollte die Fensteröffnungen links und rechts glätten, damit das Dichtungsband greifen kann. Hierzu sollte ich die Fensteröffnungen sowohl waage-, als auch senkrecht je 3 cm größer als das Fenster lassen (also beim glätten mit Mörtel darauf achten, dass ich die Öffnung nicht verkleinere). Hieran habe ich mich penibelst gehalten. Die Unterseite der Fensteröffnungen habe ich aufbetoniert, da sich die Bodenhöhe verändert und die neuen Fenster ein Stück höher sitzen. Nun haben im EG ale Fensteröffnungen gepasst. Im OG musste der Fensterbauer alle aufbetonierten Unterseiten der Fensteröffnungen ein Stück kürzen. Hierfür wurde in der Endrechnung jedoch gegenüber dem Angebot kein Mehrpreis verlangt. Grund für die Fehlmaße waren falsche Angaben des Fensterbauers. Bei allen Fenstern im EG hatte der Fensterbauer die Maße des Fensters + 6,5 cm angegeben (für die Schiene unter dem Fenster). Bei allen Fenster im OG hatte der Fensterbauer die Maße des Fensters + 1 cm angegeben, so dass die Schienen unter den Fenster nicht genug platz hatten (dort müssen die Fensterbänke rein und sind bereits größer als 1 cm). Durch das kürzen aller aufbetonierten Unterseiten der Fensteröffnungen konnten die Fenster eingebaut werden und die Fensterbänke finden genug Platz.
Nun zum Problem: das Küchenfenster wurde in der Höhe so gewählt, dass die Arbeitsplatte direkt bis ans Fenster geführt werden kann. Die geht jedoch nicht, da der Beton nur soweit gekürtzt wurde, dass gerade noch die 2 cm Fensterban hinein passt. Für eine Arbeitsplatte ist nicht genug Platz.
(3) Fensterrahmen
Im EG habe ich drei Fenster, die auf der Außenseite an Sandsteinstürtze stoßen. Die innere Fensteröffnung ist größer als die äußere Fensteröffnung der Sandsteinstürtze. Nun wurden die Fenster (bzw. ist eines eigentlich eine Balkontür) so dimensioniert, dass außen nahezu kein Rahmen mehr vorhanden ist und dass es schwer wird, die Sandsteinstürtze zu verputzen (dann wäre der Rahmen vermutlich nahezu ganz oder ganz verschwunden). Eines der Fenster wurde seitens des Fensterbauers hinzu falsch bestellt, statt 91,5 cm wie in Angebot und Rechnung angegeben ist es 95 cm breit. Es konnte durch außstemmen der seitlichen Wände eingebaut werden, verkleinert den Rahmen jedoch nochmals.
Hier ein paar Bilder:
Ist dies als Mängel zu betrachten (und hätte der Fensterbauer den Außenrahmen größer gestalten müssen) oder nicht (da zumindest 2 Fenster ja inner regulär reingepasst haben).
Über ein paar Ratschläge und Meinungen wäre ich sehr froh.
Grüße
Mängel beim Fenstereinbau
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