Hallo,
wir haben uns im Mai Fenster einbauen lassen. Die Mängelliste war groß und wurde immer größer und die Mängel wurden gravierender. Ein Gutachter wurde eingeschaltet, da die Firma einige Mängel nicht als solche ansah bzw. immer noch ansieht.
Ich habe eine Frage zum Fenstermaß:
Der GA bestätigte, was ich der Firma direkt nach Einbau mitteilte, dass die Fenster zu klein bemessen sind. Der Rolladenkasten schaut außen bei 8 Fenster zwischen 3 und 7 cm raus. Wir haben dunkle Fensterrahmen bestellt. Die Kästen sind weiß.
Laut Firmenmitarbeiter sei das normal, es gäbe keine Richtwerte und müsse halt eingeputzt werden (wir haben eine Klinkerwand).
Der Chef, der nach Erhalt des Gutachtens die Fenster ansah, bemerkte, dass wir außen verschraubte und mit Silikon abgedichtete Fliegenfenster haben. Beim Aufmaß sagten wir dem Mitarbeiter, dass wir die Fliegenfenster erst einmal eingebaut lassen wollen. Wenn wieder Geld da ist, sollten sie entfernt werden (mittlerweile haben wir sie ausgebaut, um die Fenstergröße besser beurteilen zu können). Es war nie die Rede davon, dass daraus ein anderes Aufmaß resultiert, sonst hätten wir sie gleich abgenommen.
Zwischen Fenster und Fliegengitter war mit den alten Fenstern viel Platz zum Messen. Nun sagte der Firmenleiter, dass die Maße extra so genommen wurden, da sich der Rolladen sonst mit dem Fliegengitterrollokasten (wie auch immer man das nennt), verhängen würde. Bei manchen Fenstern ist tatsächlich dieser Fall eingetreten. Leisten sollten von der Firma angebracht werden, damit der Rolladen nicht bis nach ganz oben fahren kann.
Zu bemerken ist, dass auch die Haustür zu kurz war. Dies wurde mit einem Türaufsatz korrigiert.
Frage: Ist seine Argumentation haltbar, dass die Maße wegen der Fliegengitter richtig sind? Wir überlegen - auch wegen der laut GA anderen gravierenden Mängel, einen Anwalt zu nehmen. Unser Ziel: neue Fenster. Damit könnten auch die anderen Mängel (laut GA) korrekt und ohne Schwierigkeiten behoben werden, oder Preisnachlass wegen der zu kleinen Fenster und der nicht 100% korrekt ausgeführten Mängelbeseitigung. Allerdings scheuen wir uns vor den Anwaltskosten. Der GA war schon teuer genug.
Viele Grüße
Jazzy
wir haben uns im Mai Fenster einbauen lassen. Die Mängelliste war groß und wurde immer größer und die Mängel wurden gravierender. Ein Gutachter wurde eingeschaltet, da die Firma einige Mängel nicht als solche ansah bzw. immer noch ansieht.
Ich habe eine Frage zum Fenstermaß:
Der GA bestätigte, was ich der Firma direkt nach Einbau mitteilte, dass die Fenster zu klein bemessen sind. Der Rolladenkasten schaut außen bei 8 Fenster zwischen 3 und 7 cm raus. Wir haben dunkle Fensterrahmen bestellt. Die Kästen sind weiß.
Laut Firmenmitarbeiter sei das normal, es gäbe keine Richtwerte und müsse halt eingeputzt werden (wir haben eine Klinkerwand).
Der Chef, der nach Erhalt des Gutachtens die Fenster ansah, bemerkte, dass wir außen verschraubte und mit Silikon abgedichtete Fliegenfenster haben. Beim Aufmaß sagten wir dem Mitarbeiter, dass wir die Fliegenfenster erst einmal eingebaut lassen wollen. Wenn wieder Geld da ist, sollten sie entfernt werden (mittlerweile haben wir sie ausgebaut, um die Fenstergröße besser beurteilen zu können). Es war nie die Rede davon, dass daraus ein anderes Aufmaß resultiert, sonst hätten wir sie gleich abgenommen.
Zwischen Fenster und Fliegengitter war mit den alten Fenstern viel Platz zum Messen. Nun sagte der Firmenleiter, dass die Maße extra so genommen wurden, da sich der Rolladen sonst mit dem Fliegengitterrollokasten (wie auch immer man das nennt), verhängen würde. Bei manchen Fenstern ist tatsächlich dieser Fall eingetreten. Leisten sollten von der Firma angebracht werden, damit der Rolladen nicht bis nach ganz oben fahren kann.
Zu bemerken ist, dass auch die Haustür zu kurz war. Dies wurde mit einem Türaufsatz korrigiert.
Frage: Ist seine Argumentation haltbar, dass die Maße wegen der Fliegengitter richtig sind? Wir überlegen - auch wegen der laut GA anderen gravierenden Mängel, einen Anwalt zu nehmen. Unser Ziel: neue Fenster. Damit könnten auch die anderen Mängel (laut GA) korrekt und ohne Schwierigkeiten behoben werden, oder Preisnachlass wegen der zu kleinen Fenster und der nicht 100% korrekt ausgeführten Mängelbeseitigung. Allerdings scheuen wir uns vor den Anwaltskosten. Der GA war schon teuer genug.
Viele Grüße
Jazzy
zu kleine Fenster?
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