Hallo,
vielleicht weiss ja jemand Bescheid:
Abnahme schon lange vorbei, Gewährleistung läuft noch.
Angenommen ich ziehe jetzt wegen Problemen an einer Terassentüre, bei der 4 Reparaturversuche erfolglos waren, einen SV hinzu.
Angenommen dieser findet Beanstandungen bzw. den Fehler, so dass sein hinzuziehen war also berechtigt war.
Kann ich dann diese Kosten dem GU anlasten? Z.B. mit einem restlichen Einbehalt verrechnen?
Danke falls das jemand was dazu weiss.
vielleicht weiss ja jemand Bescheid:
Abnahme schon lange vorbei, Gewährleistung läuft noch.
Angenommen ich ziehe jetzt wegen Problemen an einer Terassentüre, bei der 4 Reparaturversuche erfolglos waren, einen SV hinzu.
Angenommen dieser findet Beanstandungen bzw. den Fehler, so dass sein hinzuziehen war also berechtigt war.
Kann ich dann diese Kosten dem GU anlasten? Z.B. mit einem restlichen Einbehalt verrechnen?
Danke falls das jemand was dazu weiss.
SV Kosten nach der Abnahme
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