jeudi 1 octobre 2015

Höher Bauen als in der Baugenehmigung ?

Hallo hab mal eine kurze frage,

bin zur Zeit am Bauen und durch das Straßenniveau haben wir das Haus nach unten um 25cm gestreckt, d.H. das ich die EG Decke um diese 25cm erhöht habe, aber das Haus hat die gleiche Höhe beibehalten, ist notwendig wegen dem Nachbarhaus (bestandsgebäude) (siehe Bild).

- Ich bin nicht höher wie die umliegenden Häuser oder das Nachbarhaus...

- ich behalte die 1 1/2 Geschossweise bei ,da im OG nix geändert wird...

- nur die Drempelhöhe ist im Bebauungsplan angegeben (70cm) und diese wird beibehalten...

Bevor die frage aufkommt , wieso ich das nicht so beantragt habe, -> meine Aussage zum Architekt war diese, das ich nur 1 Stufe ins Haus haben möchte und nachdem wir die Bodenplatte bzw. die Fundamente gießen wollten, hat mir mein Rohbauer mitgeteilt das wir 2-3 Stufen hätten, aber die Baugenehmigung war schon durch.

Dadurch das ich nur 1 Stufe wollte, ich aber auf das Regenrinnen Niveau des Nachbars kommen soll, hab ich das Haus halt um diese 25cm nach unten gestreckt.

Könnte ich dadurch Baustopp/Strafe/Bußgeld bekommen oder müsste ich das nur nochmal Neu genehmigen lassen...

Mein Architekt ist leider im Urlaub, deshalb diese frage... vom Statiker her ist das kein Problem...

MfG
Angehängte Grafiken
 


Höher Bauen als in der Baugenehmigung ?

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