Guten Abend,
Wir haben uns einen Altbau aus dem Jahre 1960 gekauft und uns steht eine Teilsanierung bevor, unter anderem auch die Fenster werden teilweise getauscht.
Wir haben uns dazu entschlossen den Fenstertausch komplett in Fachhände zu übergeben, somit wurde den Fensterbauer zum Aufmaß bestellt.
Nach einer Woche erhielten wir ein Angebot was uns Preislich zusagte, wir bestätigen dem Fensterbauer den Auftrag telefonisch und er schickte uns eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Mir kommen die Maße aber nicht passend vor, ich habe ihn darauf angesprochen und er meinte das sein Monteur der das Aufmaß nimmt, immer korrekt arbeitet.
Was ich mich jetzt frage, bestätige ich mit meiner Unterschrift unter der AB das die Maße korrekt sind und er sie so bestellen kann?
Wenn die Fenster geliefert werden und sie sollten zu groß sein (meine Vermutung) kommt es zu Bauverzögerungen und bleibe ich dann auf den falsch bestellten Fenstern sitzen und muss sie bezahlen?
Der genaue Wortlaut :
Auftragsbestätigung ( )
Lieferung und Montage 48 KW, ( ) um 8.00 Uhr, Änderungen vorbehalten!
Um eine zügige Auftragsbearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Auftragsbestätigung kurzfristig und unterschrieben an uns zurückzusenden.
_______________ Unterschrift des Kunden
Es wird nichts von einem VOB-Vertrag erwähnt, da ich als Privatperson der AG bin ist also von einem BGB-Vertrag auszugehen.
Ich verlange ja eine Komplettleistung, warum muss ich dann noch die Maße bestätigen?
Grüße Sebastian
Wir haben uns einen Altbau aus dem Jahre 1960 gekauft und uns steht eine Teilsanierung bevor, unter anderem auch die Fenster werden teilweise getauscht.
Wir haben uns dazu entschlossen den Fenstertausch komplett in Fachhände zu übergeben, somit wurde den Fensterbauer zum Aufmaß bestellt.
Nach einer Woche erhielten wir ein Angebot was uns Preislich zusagte, wir bestätigen dem Fensterbauer den Auftrag telefonisch und er schickte uns eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Mir kommen die Maße aber nicht passend vor, ich habe ihn darauf angesprochen und er meinte das sein Monteur der das Aufmaß nimmt, immer korrekt arbeitet.
Was ich mich jetzt frage, bestätige ich mit meiner Unterschrift unter der AB das die Maße korrekt sind und er sie so bestellen kann?
Wenn die Fenster geliefert werden und sie sollten zu groß sein (meine Vermutung) kommt es zu Bauverzögerungen und bleibe ich dann auf den falsch bestellten Fenstern sitzen und muss sie bezahlen?
Der genaue Wortlaut :
Auftragsbestätigung ( )
Lieferung und Montage 48 KW, ( ) um 8.00 Uhr, Änderungen vorbehalten!
Um eine zügige Auftragsbearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Auftragsbestätigung kurzfristig und unterschrieben an uns zurückzusenden.
_______________ Unterschrift des Kunden
Es wird nichts von einem VOB-Vertrag erwähnt, da ich als Privatperson der AG bin ist also von einem BGB-Vertrag auszugehen.
Ich verlange ja eine Komplettleistung, warum muss ich dann noch die Maße bestätigen?
Grüße Sebastian
Fenster Aufmaßbestätigung
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