Hallo,
also ich bin irgendwie irritiert.
Wir haben einen Zement- Heizestrich bekommen. Der hat überall relativ breite Scheinfugen in den Türstöcken erhalten.
An zwei Stellen gibt es eine Arbeitsfuge zwischen den Räumen aufgrund einer Arbeitsunterbrechung von 12 Std.
Jetzt habe ich mit einem ÖBUV darüber gesprochen und der meinte da müssen überall Bewegungsfugen rein, da sonst der Estrich hier bogenförmig reißt.
Daraufhin habe ich dann mt einem zweiten ÖBUV gesprochen und der meinte - da müssen NICHT überall Bewegungsfugen rein - aufgrund der kleinen Dimensionen unseres Hauses.
Unser Archi sagt - wenn der reißt dann muss geklammert werden, ob er reißt wird sich beim Funktionshezen zeigen, da dies ein zemlicher Dauerbelastungstest ist.
Ich habe aus anderen Threads gelernt, dass Bewegungsfugen - abgesehen von den Randfugen - die immer sein müssen erst ab Längen von 8m bzw. ca. 40 qm vorhanden sein müssen und vom Planer vorgegeben werden müssen.
Die Fliesenleger fanden Fugen und Estrich ziemlich gut. Als ich Ihnen erklärt und gezeigt habe, dass es sich um keine Bewegungsfugen handelt waren Sie entsetzt.
Und Sie meinten, wenn die Scheinfugen wieder verharzt und geklammert werden übernehmen Sie keine Gewährleistung.
Und nun die Frage: Braucht es im EFH, wo kein Raum größer als 40qm und länger als 8m ist wirklich keine Bewegungsfugen?
Was würdet Ihr nun tun?
Und vorallem wie sollte man jetzt mt diesen großen Kellenschnitten / Scheinfugen umgehen?
Verharzen lassen und Bedenken der Fliesenleger hinsichtlich Gewährleistung ignorieren oder Estrichleger auffordern eine echte Bewegungsfuge nachträglich zu machen und einen Mangel anzeigen und diese dann vom Fliesenleger übernehmen lassen? Aber mit welcher Begründung?
also ich bin irgendwie irritiert.
Wir haben einen Zement- Heizestrich bekommen. Der hat überall relativ breite Scheinfugen in den Türstöcken erhalten.
An zwei Stellen gibt es eine Arbeitsfuge zwischen den Räumen aufgrund einer Arbeitsunterbrechung von 12 Std.
Jetzt habe ich mit einem ÖBUV darüber gesprochen und der meinte da müssen überall Bewegungsfugen rein, da sonst der Estrich hier bogenförmig reißt.
Daraufhin habe ich dann mt einem zweiten ÖBUV gesprochen und der meinte - da müssen NICHT überall Bewegungsfugen rein - aufgrund der kleinen Dimensionen unseres Hauses.
Unser Archi sagt - wenn der reißt dann muss geklammert werden, ob er reißt wird sich beim Funktionshezen zeigen, da dies ein zemlicher Dauerbelastungstest ist.
Ich habe aus anderen Threads gelernt, dass Bewegungsfugen - abgesehen von den Randfugen - die immer sein müssen erst ab Längen von 8m bzw. ca. 40 qm vorhanden sein müssen und vom Planer vorgegeben werden müssen.
Die Fliesenleger fanden Fugen und Estrich ziemlich gut. Als ich Ihnen erklärt und gezeigt habe, dass es sich um keine Bewegungsfugen handelt waren Sie entsetzt.
Und Sie meinten, wenn die Scheinfugen wieder verharzt und geklammert werden übernehmen Sie keine Gewährleistung.
Und nun die Frage: Braucht es im EFH, wo kein Raum größer als 40qm und länger als 8m ist wirklich keine Bewegungsfugen?
Was würdet Ihr nun tun?
Und vorallem wie sollte man jetzt mt diesen großen Kellenschnitten / Scheinfugen umgehen?
Verharzen lassen und Bedenken der Fliesenleger hinsichtlich Gewährleistung ignorieren oder Estrichleger auffordern eine echte Bewegungsfuge nachträglich zu machen und einen Mangel anzeigen und diese dann vom Fliesenleger übernehmen lassen? Aber mit welcher Begründung?
EFH ohne Bewegungsfugen?
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