Ich besitze einen Altbau aus dem Jahre 1880 rum mit einem Anbau der ca. 1940 erstanden ist. Das Haus steht nicht auf einer Baugrenze. Zur Grenze ist ca. knapp 1m, meine sowas nannte man auch Feuerstreifen.
Der Anbau ist also nicht auf der Grenze, dennoch läuft bis auf die Baulinie.
Nun würde ich zu dem Anbau den ich bewohne weiter anbauen wollen. Es soll ein barrierefreier, behinderten gerechter Wohnraum entstehen. Bauweise als Flachdach, wie ein Bungalow.
Nun ist es so dass ich über die vorgegebene Baulinie hinweg kommen würde. Aktuell und auch die letzten 30 Jahre ist über die Zeit dort eine riesige überdachte Terrasse entstanden mit einer durchgezogenen Mauer als Nachbar Schutz. Diese würde sich Tatsächlich als nicht erlaubt heraus Kristallisieren.
Vor 7 Jahren habe ich auf der anderen Seite ein Garage errichtet, Grenzbebauung und 6m lang. Die Garage endet an den Punkt wo auch der Anbau enden soll bzw. jetzt diese Terrasse endet. Also ca. 9m über der vorgegebenen Baulinie.
Da Garagen Nebengebäude sind darf also über die Baulinie gebaut werden, so hab ich es verstanden.
Kann es eine Möglichkeit geben für dieses Vorhaben dennoch eine Baugenehmigung zu bekommen?
Also mit Optik bzw. gleichmäßigen Baubild kann hier keiner argumentieren.
Von meinen Nachbar habe ich eine Einwilligungserklärung.
Gibt es evtl. sowas wie Sondergenehmigung?
Ich hoffe auf ein paar Ratschläge denn im Moment bleibt mir nur das www als Hilfe.
Der Anbau ist also nicht auf der Grenze, dennoch läuft bis auf die Baulinie.
Nun würde ich zu dem Anbau den ich bewohne weiter anbauen wollen. Es soll ein barrierefreier, behinderten gerechter Wohnraum entstehen. Bauweise als Flachdach, wie ein Bungalow.
Nun ist es so dass ich über die vorgegebene Baulinie hinweg kommen würde. Aktuell und auch die letzten 30 Jahre ist über die Zeit dort eine riesige überdachte Terrasse entstanden mit einer durchgezogenen Mauer als Nachbar Schutz. Diese würde sich Tatsächlich als nicht erlaubt heraus Kristallisieren.
Vor 7 Jahren habe ich auf der anderen Seite ein Garage errichtet, Grenzbebauung und 6m lang. Die Garage endet an den Punkt wo auch der Anbau enden soll bzw. jetzt diese Terrasse endet. Also ca. 9m über der vorgegebenen Baulinie.
Da Garagen Nebengebäude sind darf also über die Baulinie gebaut werden, so hab ich es verstanden.
Kann es eine Möglichkeit geben für dieses Vorhaben dennoch eine Baugenehmigung zu bekommen?
Also mit Optik bzw. gleichmäßigen Baubild kann hier keiner argumentieren.
Von meinen Nachbar habe ich eine Einwilligungserklärung.
Gibt es evtl. sowas wie Sondergenehmigung?
Ich hoffe auf ein paar Ratschläge denn im Moment bleibt mir nur das www als Hilfe.
Die Baulinie
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