Guten Tag!
Ich habe das folgende Problem:
Mein "Projekt":
Ein Hundezwinger 3x2m aus Ytong mit Dämmung und Pultdach. Das Ganze mit richtiger Tür und 2 Fenstern für den Winter, welche in der warmen Jahreszeit entsprechend durch Gitter ausgetauscht werden. Ist vielleicht etwas übertrieben, aber ich möchte, dass das gute Tier im Winter nicht friert. Kurz gesagt es soll ein kleines Gartenhaus werden, in welchem mein Hund wohnt und evtl. ich, wenn meine Frau mich rausschmeisst ;-).
Meine "Vorüberlegungen":
Ich war auf dem Bauamt, habe mich mündlich erkundigt. Das Bauwerk ist kleiner als die Größe ab welcher man eine Baugenehmigung benötigt. Der Bauplatz befindet sich diesseits der kommunalen Bebauungsgrenze.
Meine bauliche Situation:
Mein östlicher Nachbar besitzt eine Garage, derer westliche Außenwand genau auf Grundstücksgrenze steht mit ca. 50cm Dachüberstand auf mein Grundstück. (Hintergrund: Er und der Vorbesitzer meines Grundstücks planten eine Doppelgarage mit Trennwand auf Grundstücksgrenze. Aus mir nicht bekannten Gründen wurde die Garage auf meiner Seite aber nicht realisiert) Die Wand ist zu meiner Seite hin ordentlich verputzt. Als Grundstückseinfriedung wurde (also in Verlängerung der Außenwand) ein Holzpaneelzaun errichtet, als Sichtschutz.
Ich plante nun direkt an die westlich Außenwand der Nachbargarage meinen Hundezwinger zu errichten. Ich wollte also direkt vor seiner Wand meine Wand bauen. In der ThürBO meinte ich herausgelesen zu haben, dass mein Vorhaben bzgl. GRENZBEBAUUNG nicht zu beanstanden sei. Auch mit dem mich einschränkenden Dachüberstand des Nachbarn kann ich mich arrangieren, das Pultdach hätte ich noch drunter bekommen. Den Nachbar hatte ich informiert, allerdings noch nicht über die konkrete Lage.
Ich habe nun mit dem Aushub für die Bodenplatte begonnen. Heute teilte mir die Nachbarin mit, dass Sie die Grenzbebauung meines Hundezwingers an die Außenwand Ihrer Garage nicht duldet. Begründung: die Pflege der Außenwand Ihrer Garage. Sie verlangt einen Abstand zu ihrer Garage von ca. 80cm.
"...und außerdem: wenn mal was mit der Garage ist, kommen wir nicht mehr dran..."
Ich sagte, dass ich mich nochmals informieren werde und dass ich das gesetzlich Zulässige zur Ausführung bringe. Sie erinnerte mich an das bisher einwandfreie nachbarschaftliche Verhältnis appellierte, dass es so bleiben soll.
Könntet Ihr mir eure Einschätzung des Ganzen geben?
Muss ich zum Zwecke der juristischen Unanfechtbarkeit nun doch einen Bauantrag stellen, in welchem mir das Ganze genehmigt wird?
Oder darf ich tatsächlich nicht an die Garage bauen?
Vielen Vielen Dank
Ich habe das folgende Problem:
Mein "Projekt":
Ein Hundezwinger 3x2m aus Ytong mit Dämmung und Pultdach. Das Ganze mit richtiger Tür und 2 Fenstern für den Winter, welche in der warmen Jahreszeit entsprechend durch Gitter ausgetauscht werden. Ist vielleicht etwas übertrieben, aber ich möchte, dass das gute Tier im Winter nicht friert. Kurz gesagt es soll ein kleines Gartenhaus werden, in welchem mein Hund wohnt und evtl. ich, wenn meine Frau mich rausschmeisst ;-).
Meine "Vorüberlegungen":
Ich war auf dem Bauamt, habe mich mündlich erkundigt. Das Bauwerk ist kleiner als die Größe ab welcher man eine Baugenehmigung benötigt. Der Bauplatz befindet sich diesseits der kommunalen Bebauungsgrenze.
Meine bauliche Situation:
Mein östlicher Nachbar besitzt eine Garage, derer westliche Außenwand genau auf Grundstücksgrenze steht mit ca. 50cm Dachüberstand auf mein Grundstück. (Hintergrund: Er und der Vorbesitzer meines Grundstücks planten eine Doppelgarage mit Trennwand auf Grundstücksgrenze. Aus mir nicht bekannten Gründen wurde die Garage auf meiner Seite aber nicht realisiert) Die Wand ist zu meiner Seite hin ordentlich verputzt. Als Grundstückseinfriedung wurde (also in Verlängerung der Außenwand) ein Holzpaneelzaun errichtet, als Sichtschutz.
Ich plante nun direkt an die westlich Außenwand der Nachbargarage meinen Hundezwinger zu errichten. Ich wollte also direkt vor seiner Wand meine Wand bauen. In der ThürBO meinte ich herausgelesen zu haben, dass mein Vorhaben bzgl. GRENZBEBAUUNG nicht zu beanstanden sei. Auch mit dem mich einschränkenden Dachüberstand des Nachbarn kann ich mich arrangieren, das Pultdach hätte ich noch drunter bekommen. Den Nachbar hatte ich informiert, allerdings noch nicht über die konkrete Lage.
Ich habe nun mit dem Aushub für die Bodenplatte begonnen. Heute teilte mir die Nachbarin mit, dass Sie die Grenzbebauung meines Hundezwingers an die Außenwand Ihrer Garage nicht duldet. Begründung: die Pflege der Außenwand Ihrer Garage. Sie verlangt einen Abstand zu ihrer Garage von ca. 80cm.
"...und außerdem: wenn mal was mit der Garage ist, kommen wir nicht mehr dran..."
Ich sagte, dass ich mich nochmals informieren werde und dass ich das gesetzlich Zulässige zur Ausführung bringe. Sie erinnerte mich an das bisher einwandfreie nachbarschaftliche Verhältnis appellierte, dass es so bleiben soll.
Könntet Ihr mir eure Einschätzung des Ganzen geben?
Muss ich zum Zwecke der juristischen Unanfechtbarkeit nun doch einen Bauantrag stellen, in welchem mir das Ganze genehmigt wird?
Oder darf ich tatsächlich nicht an die Garage bauen?
Vielen Vielen Dank
Grenzbebauung Thüringen Garage/Hundezwinger
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