Hallo zusammen,
Ich würde mich sehr über Hilfe in einer etwas verzwickten Situation freuen:
Ich habe eine Immobile erworben, auf die eine eingetragene Grundschuld der Verkäuferbank (DSL-Bank) besteht. Der Kredit der Verkäufers ist noch nicht abbezahlt.
Die Verkäuferbank hat eine Löschungsbewilligung mit Treuhandauftrag an meine Bank gesendet (Spezialfall von manchen Notaren in Baden-Württemberg, in dem die Banken die Ablösung untereinander regeln ohne Notar). Meine Bank hat den Kredit bereits ausgezahlt (abzulösender Betrag incl. Vorfälligkeitsentschädigung an DSL-Bank, Rest an Verkäufer).
Nach der Auszahlung ruft meine Bank mich an und sagt, dass die Löschungsbewilligung laut Treuhandauftrag erst verwendet werden darf, sobald der Verkäufer ein Formular (Zustimmung zur vorzeitigen Vertragsauflösung) an die DSL gesendet hat.
Der Verkäufer will das Formular nicht unterschreiben, da er Widerspruch gegen die Vorfälligkeitsentschädigung einlegen möchte.
Meine Bank hat jetzt eine Frist gesetzt. Wenn bis zum Ablauf der Frist nicht die Bedingungen zur Löschung erfüllt sind bzw. keine neue Löschungsbewilligung ohne diese Auflage vorliegt, wird meine Bank mir den Kredit kündigen.
Jetzt meine Frage an euch:
Kennt jemand einem ähnlichen Fall? Was kann bzw. sollte ich tun?
Darf die Bank überhaupt die Löschungsbewilligung verweigern, obwohl sie den gesamten offenen Betrag incl Vorfälligkeitsentschädigung erhalten hat? Die Eintragung der Grundschuld dient ja als Sicherheit der Bank gegen Zahlungsausfall, zu dem es aber ja gar nicht mehr kommen kann, da der Kredit des Verkäufers komplett getilgt ist.
Grüsse
Nipu
Ich würde mich sehr über Hilfe in einer etwas verzwickten Situation freuen:
Ich habe eine Immobile erworben, auf die eine eingetragene Grundschuld der Verkäuferbank (DSL-Bank) besteht. Der Kredit der Verkäufers ist noch nicht abbezahlt.
Die Verkäuferbank hat eine Löschungsbewilligung mit Treuhandauftrag an meine Bank gesendet (Spezialfall von manchen Notaren in Baden-Württemberg, in dem die Banken die Ablösung untereinander regeln ohne Notar). Meine Bank hat den Kredit bereits ausgezahlt (abzulösender Betrag incl. Vorfälligkeitsentschädigung an DSL-Bank, Rest an Verkäufer).
Nach der Auszahlung ruft meine Bank mich an und sagt, dass die Löschungsbewilligung laut Treuhandauftrag erst verwendet werden darf, sobald der Verkäufer ein Formular (Zustimmung zur vorzeitigen Vertragsauflösung) an die DSL gesendet hat.
Der Verkäufer will das Formular nicht unterschreiben, da er Widerspruch gegen die Vorfälligkeitsentschädigung einlegen möchte.
Meine Bank hat jetzt eine Frist gesetzt. Wenn bis zum Ablauf der Frist nicht die Bedingungen zur Löschung erfüllt sind bzw. keine neue Löschungsbewilligung ohne diese Auflage vorliegt, wird meine Bank mir den Kredit kündigen.
Jetzt meine Frage an euch:
Kennt jemand einem ähnlichen Fall? Was kann bzw. sollte ich tun?
Darf die Bank überhaupt die Löschungsbewilligung verweigern, obwohl sie den gesamten offenen Betrag incl Vorfälligkeitsentschädigung erhalten hat? Die Eintragung der Grundschuld dient ja als Sicherheit der Bank gegen Zahlungsausfall, zu dem es aber ja gar nicht mehr kommen kann, da der Kredit des Verkäufers komplett getilgt ist.
Grüsse
Nipu
Verkäuferbank verweigert Löschungsbewilligung trotz vollständiger Kaufpreiszahlung
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