Hallo,
wir haben heute die Nachricht von der Gemeinde bekommen, dass in Bayern eine Grenzbebauung von max. 15m bei 3m Höhe erlaubt ist. Eigentlich dachten wir, pro Seite 9m.... (Anbei ein Ausschnitt vom Plan: 9m grenzen an eine Gemeindehecke, 6,5m zu einem Nachbarn?
Liegen diese 15m im ermessen der Gemeinde vor Ort, und kann man mit der Gemeinde dies noch bereden? Oder würde der Bauantrag grundsätzlich abgelehnt werden müssen, wenn diese überschritten sind?
Wie würdet ihr das Problem lösen?
Wie ist das mit den 3m gemeint? Von wo gehen die 3m aus?
Von der Straße die kommt?
Der hintere Teil unserer Grundstückes ist etwa 30cm unter Straßenniveau. Wenn ich dies aufschütte auf Straßenniveau, dürfte meine Garage dann 3m oder 2,70m hoch werden?
Gruß Michael
wir haben heute die Nachricht von der Gemeinde bekommen, dass in Bayern eine Grenzbebauung von max. 15m bei 3m Höhe erlaubt ist. Eigentlich dachten wir, pro Seite 9m.... (Anbei ein Ausschnitt vom Plan: 9m grenzen an eine Gemeindehecke, 6,5m zu einem Nachbarn?
Liegen diese 15m im ermessen der Gemeinde vor Ort, und kann man mit der Gemeinde dies noch bereden? Oder würde der Bauantrag grundsätzlich abgelehnt werden müssen, wenn diese überschritten sind?
Wie würdet ihr das Problem lösen?
Wie ist das mit den 3m gemeint? Von wo gehen die 3m aus?
Von der Straße die kommt?
Der hintere Teil unserer Grundstückes ist etwa 30cm unter Straßenniveau. Wenn ich dies aufschütte auf Straßenniveau, dürfte meine Garage dann 3m oder 2,70m hoch werden?
Gruß Michael
Grenzbebauung Bayern 15m?
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