Mal eine für mich knifflige Frage. Angenommen man möchte einen
a) freistehenden Briefkasten
b) freistehenden Brief- und Paketkasten (siehe z.B. DHL oder Unibox)
bauen.
Auf welcher Grundlage darf man das überhaupt machen? Baugenehmigung oder Bauanzeige erforderlich? Ist es eine Nebenanlage? Ist es Bestandteil der Hauptanlage (freistehend!) und wenn ja warum?
Was macht man, wenn Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
a) komplett verboten sind
b) nur hinter der der Straße abgewandten Flucht zulässig sind?
Beides widerspricht ja dem Zweck eines Brief- und Paketkastens. Andererseits ist auch so ein freistehender Briefkasten für mich eine bauliche Anlage, demzufolge muss es dafür eine Rechtsgrundlage geben. Und die sehe ich nur bei den Nebenanlagen, oder?
a) freistehenden Briefkasten
b) freistehenden Brief- und Paketkasten (siehe z.B. DHL oder Unibox)
bauen.
Auf welcher Grundlage darf man das überhaupt machen? Baugenehmigung oder Bauanzeige erforderlich? Ist es eine Nebenanlage? Ist es Bestandteil der Hauptanlage (freistehend!) und wenn ja warum?
Was macht man, wenn Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
a) komplett verboten sind
b) nur hinter der der Straße abgewandten Flucht zulässig sind?
Beides widerspricht ja dem Zweck eines Brief- und Paketkastens. Andererseits ist auch so ein freistehender Briefkasten für mich eine bauliche Anlage, demzufolge muss es dafür eine Rechtsgrundlage geben. Und die sehe ich nur bei den Nebenanlagen, oder?
Wie zählt ein Briefkasten bzw. auf welcher Grundlage darf dieser errichtet werden?
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