lundi 13 avril 2015

Wann wird das EFH zum ZFH?

Wir planen unser EFH so, dass wir auf einer Ebene alles haben. Im OG sollen dann noch Kinderzimmer/Gästezimmer/zusätzliches Bad entstehen.

Mit ein wenig Geschick kann man das ja so auslegen dass man dort noch eine Küche unterbringt und es mit ein paar Kompromissen als eigene Wohnung verwenden kann.



Dies aber "richtig" zu machen ist aber aufgrund der diversen Vorschriften recht aufwändig und teuer (Brandschutz, Lärmschutz, Trennung der Verbrauchserfassung etc..).



Wann ist denn eine Wohnung eine Wohnung? Wodurch entsteht sie und ist damit genehmigungspflichtig und an bestimmte Auflagen gebunden?

Ich habe dies so verstanden:



- Es muss ein Aufenthaltsraum, eine Toilette, eine Küche (Kochmöglichkeit) sowie eine separate Waschmöglichkeit vorliegen

- eigener, abschließbarer Zugang



Heißt dass, sobald ich mein Haus so baue dass darin zwei Wohnung existieren muss ich es auch so genehmigen lassen und ausführen?

Unabhänig davon, ob ein oder zwei Haushalte diese Wohnung(en) benutzen?



Lasse ich aber z.B. die Kochnische weg, dann nicht. Baue ich aber später eine Küche ein, so entstünde damit eine eigene Wohnung, dies wäre genehmigungspflichtig und müsste dann auch alle Forderungen wie z.B. Brandschutz erfüllen.



Habe ich das so richtig verstanden?





Wann wird das EFH zum ZFH?

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire