jeudi 30 avril 2015

Brandschutz - Ab wann Sicherheitstfreppenraum notwendig bei Wohnungsbau.

(sieh beiliegende Skizze)

Hallo,
ein Bauvorhaben von uns ist ein eca. 27m langer 4-geschossiger Wohnungsbau wo die oberste FFB-Höhe unter 13m liegt.
Aktuell haben wir 2 Treppenhäuser, die den 1.RW bedienen sollen und 2 daran angeschlossen außenliegende Laubengänge die 1.RW und 2.RW (Anleiterung) erfüllen soll.

Bei der Planung haben wir uns informiert, dass wir 2 Treppenhäuser benötigen damit wir kein Sicherheitstreppenraum benötigen (Lüftungsanlage mit Druckbelüftung usw.)
Nun hat uns ein anderer Fachplaner berichtet, dass wir nur ein Treppenhaus benötigen, da unser Treppenhaus 2 Türen in den Außenbereich (Laubengang) hätte.

Keine Wohnung wäre an das Treppenhaus angebunden. Benötigen wir nun 2 Treppenhäuser oder genügt eines und das ohne Anforderung an einem Sicherheitstreppenhaus?

Weiß jemand etwas oder wo das stehen könnte? In der LBO Brandenburg steht da zu nichts explizit.
Thx
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Angehängte Grafiken
 


Brandschutz - Ab wann Sicherheitstfreppenraum notwendig bei Wohnungsbau.

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