lundi 27 avril 2015

Erschließungstermin Neubaugebiet

Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob das Thema hier richtig ist.

Folgender Sachverhalt: Wir haben Anfang des Jahres ein Grundstück in einem Neubaugebiet erworben. Das Gebiet ist gerade noch in Erschließung und bei Kauf wurde in Aussicht gestellt, dass die Erschließungsarbeiten Ende des Jahres 2015 (genauer November) fertig sein werden und dann direkt mit dem Bau begonnen werden könne. Nun haben wir per Zufall erfahren, dass sich die Erschließungsarbeiten für einen Teil des Gebietes bis Juli 2016 verlängern.

Auf Nachfrage bei der Gemeinde wurde uns folgendes gesagt: Im Vertrag mit dem durchführenden Bauunternehmen, wurde vereinbart, die Arbeiten für das gesamte Gebiet bis Ende 2015 abzuschließen. Allerdings scheint es noch eine andere Vereinbarung zwischen Gemeinde und Bauunternehmen zu geben, die zeitlich vor obigem Vertrag zustande gekommen ist, nach der die Erschließung des Gebiets in zwei Teilen vollzogen wird. Der erste Teil bis Ende 2015, der zweite bis Juli 2016. Unser Grundstück liegt in dem Teil, der in der zweiten Phase erschlossen werden sollte.

Für uns bedeutet das im Endeffekt eine Verzögerung des Baubeginns um mehr als 6 Monate und den sich daraus ergebenden Nachteilen (bspw. Mehrmiete für diese Zeit, eventuell höhere Baupreise etc.). Aus unserer Sicht hat sich die Gemeinde hier nicht korrekt verhalten. Da sie entweder ihre Verträge nicht selbst kannte oder uns initial einen falschen Termin genannt hat.
Zumal wir über die Verschiebung auf Juli 2016 nicht informiert wurden, sondern eben nur per Zufall davon Kenntnis bekommen haben. Für uns stellt sich die Frage, ob man das einfach so akzeptieren muss oder ob man irgendeine Handhabe dagegen hat.
Vielen Dank.
Stefan


Erschließungstermin Neubaugebiet

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