jeudi 30 avril 2015

Bestandsschutz Wand

Hallo,

der angrenzende Nachbar zu unserem Grundstück hat 2007 ein altes Haus abreissen lassen. Er hat aber die Wand an der Grundstücksgrenze stehen lassen, wahrscheinlich um Bestandsschutz zu haben. Diese Mauer ist nämlich deutlich näher an der Grundstücksgrenze, als nach heutigen Vorschriften zulässig. An diese Wand hat er dann seine Doppelgarage gebaut und daran direkt sein Haus.
An der Wand, die nun für die Garage genutzt wird ist hinten noch ein ca. 5 Meter langes und 3 Meter hohes Stück Wand, das fortführend zu oben beschriebener Wand stehen gelassen wurde, es ist aber nichts daran angebaut. Die Mauer steht frei, wahrscheinlich als Sichtschutz.
Diese Wand wurde im Rahmen des Abrisses wohl ausversehen mit abgerissen und dann vom Nachbarn wieder neu aufgebaut, da die Wand ja ursprünglich stehen bleiben sollte.
Nun handelt es sich faktisch ja nicht mehr um eine Bestandswand sondern um eine neu gebaute Wand.

Genießt diese Wand trotzdem Bestandsschutz?


Bestandsschutz Wand

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