Vor ca. 3 Jahren wurde unsere Straße (Anliegerstr. Spiel- und Sportstraße) völlig erneuert. Aus einer geteerten "Rumpelstr." wurde eine teure geplasterte Zone erstellt (Rechnung wird sicher bald kommen).
(Kommune ist Oberhausen / Land NRW)
Im Zuge dieser Arbeiten wurde neben den bereits existierenden Schmutzwasserkanal, nun ein Regenwasserkanal hinzugefügt. Ich kenne keinen Anwohner in unserer kleinen Straße, der sein Regenwasser vom Haus aus einleitet. Wir wurden im Vorfeld auch nicht über diese Maßnahme informiert. Nun erhalten wir von der Stadt ein Schreiben, in dem wir aufgefordert werden, uns an den Kosten, mit einem einmaligen Betrag von 1.500 , zu beteiligen.
Die Kommune sagt: " Auch wenn die Anwohner derZeit den Regenkanal nicht nutzen, so reicht es doch, dass man den Kanalanschluß nutzen könnte. Also zahlen!
Wir zahlen doch bereits die Regenwasserentsorgung (in den Schmutzwasserkanal) und zwar in Abhängigkeit der Größe unser festgestellten "versiegelten Flächen/Dachflächen". Das finde ich soweit OK.
Bei den eingeforderten 1.500 handelt es sich um die Möglichkeit des Anschlußes/Nutzung des Regenwasserkanals. Als eine Berechnungsgröße wird mein komplettes 850 qm gr. Grundstück genommen. Dabei habe ich doch ca. 500 qm Rasen bzw. Beete von denen aus garantiert nichts die Regenwasserkanalisation belasten würde. Wenn schon bezahlen, warum nicht die versiegelten Flächen zur Berechnung nehmen. Die Kommune sagt: "Wir rechnen halt so". Ein weiterer Faktor sind ca. 1,50 / qm, das soll ein kommunal berechneter Durchschnittswert sein - also nicht bezogen auf unseren Straßenabschnitt. Also 850 qm X 1,5 X 1,25 (Geschoßfaktor) = ca. 1.500 .
Ich empfinde es ungerecht überhaupt die Anschlußmöglichkeit zahlen zu müssen. Ich finde die Berechnung ungerecht bezogen auf die gesamte Grundstücksgröße. Mit der festgestellten versiegelten Fläche wäre ich ja noch einverstanden.
Ich bin für eure Meinung und Ratschläge bzw eigene Erfahrungen sehr dankbar
Gruß
(Kommune ist Oberhausen / Land NRW)
Im Zuge dieser Arbeiten wurde neben den bereits existierenden Schmutzwasserkanal, nun ein Regenwasserkanal hinzugefügt. Ich kenne keinen Anwohner in unserer kleinen Straße, der sein Regenwasser vom Haus aus einleitet. Wir wurden im Vorfeld auch nicht über diese Maßnahme informiert. Nun erhalten wir von der Stadt ein Schreiben, in dem wir aufgefordert werden, uns an den Kosten, mit einem einmaligen Betrag von 1.500 , zu beteiligen.
Die Kommune sagt: " Auch wenn die Anwohner derZeit den Regenkanal nicht nutzen, so reicht es doch, dass man den Kanalanschluß nutzen könnte. Also zahlen!
Wir zahlen doch bereits die Regenwasserentsorgung (in den Schmutzwasserkanal) und zwar in Abhängigkeit der Größe unser festgestellten "versiegelten Flächen/Dachflächen". Das finde ich soweit OK.
Bei den eingeforderten 1.500 handelt es sich um die Möglichkeit des Anschlußes/Nutzung des Regenwasserkanals. Als eine Berechnungsgröße wird mein komplettes 850 qm gr. Grundstück genommen. Dabei habe ich doch ca. 500 qm Rasen bzw. Beete von denen aus garantiert nichts die Regenwasserkanalisation belasten würde. Wenn schon bezahlen, warum nicht die versiegelten Flächen zur Berechnung nehmen. Die Kommune sagt: "Wir rechnen halt so". Ein weiterer Faktor sind ca. 1,50 / qm, das soll ein kommunal berechneter Durchschnittswert sein - also nicht bezogen auf unseren Straßenabschnitt. Also 850 qm X 1,5 X 1,25 (Geschoßfaktor) = ca. 1.500 .
Ich empfinde es ungerecht überhaupt die Anschlußmöglichkeit zahlen zu müssen. Ich finde die Berechnung ungerecht bezogen auf die gesamte Grundstücksgröße. Mit der festgestellten versiegelten Fläche wäre ich ja noch einverstanden.
Ich bin für eure Meinung und Ratschläge bzw eigene Erfahrungen sehr dankbar
Gruß
Städtischer Bescheid - Regenwasserkanalanschlüßgebühren
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