Hallo Leute,
ich sehe hin und wieder Energieausweise auf Basis des Verbrauchs, ausgestellt für Nichtwohngebäude.
Laut DIN 18599 muß ja bei NWG die Beleuchtung bilanziert werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es all diese NWG, für die es Verbrauchsausweise gibt, den Strom für Beleuchtung - getrennt von allem anderen verbrauchten Strom - ausweisen können.
Kennt jemand die genaue Gesetzeslage oder weiß, wie es zu den vielen Verbrauchsausweisen hier kommt?
Viele Grüße :winken
Lausbub
ich sehe hin und wieder Energieausweise auf Basis des Verbrauchs, ausgestellt für Nichtwohngebäude.
Laut DIN 18599 muß ja bei NWG die Beleuchtung bilanziert werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es all diese NWG, für die es Verbrauchsausweise gibt, den Strom für Beleuchtung - getrennt von allem anderen verbrauchten Strom - ausweisen können.
Kennt jemand die genaue Gesetzeslage oder weiß, wie es zu den vielen Verbrauchsausweisen hier kommt?
Viele Grüße :winken
Lausbub
Energieausweis Verbrauch für Nichtwohngebäude
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