Wir haben ein Problem mit unserem Heizungssystem - Sole-WP mit Erdwärmekörben.
Wegen Mängeleinbehalt und außerordentlicher Kündigung des Werkvertrags nach fruchtloser Fristsetzung zur Mängelbehebung sind wir vom GÜ auf Restwerklohnzahlung verklagt worden.
Nun hat das Gericht einen Beweisbeschluss gefasst, in dem u.a. die Effizienz der WP Gegenstand der Begutachtung durch den gerichtlich bestellten SV werden soll.
Wir haben u.a. eine mangelhafte Effizienz gerügt, weil die Soletemperatur im milden Winter 2013/2014 schon kurz nach Inbetriebnahme der Heizung deutlich ins Minus gegangen ist. Als Ursache haben wir die fehlerhaft eingebauten Erdwärmekörbe vermutet (dazu gibt es einen eigenen Thread).
Um die JAZ bestimmen zu können, haben wir im Februar ein Fernüberwachungsmodul und Volumenstrommessrohre (hoffe das bezeichnet man so) als Wärmemengenzähler einbauen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass in der Heizung (Kreislauf WP zum Speicher) erhebliche Mengen an Magnetit vorhanden sind. Eines der eingebauten Volumenstrommessrohre ist nach Einbau sofort ausgefallen. Der Heizungsbauer hat daraufhin einen Garantieantrag an den Lieferanten geschickt. Ein Ausstausch ist aber nach seiner Aussage erst sinnvoll, wenn das Heizungssystem gereinigt und mit VE-Wasser neu aufgefüllt ist, weil die erhebliche Verschmutzung Fehlerursache sein kann. Er geht davon aus, dass die Heizung mit Normalwasser befüllt wurde. Die Wasserhärte entspricht dem Leitungswasser (22 dH), der Leitwert liegt bei 585 µS, der PH-Wert bei 7,85. An Eisen sind 2,25 mg/l im Wasser gelöst.
Wir haben daraufhin über unseren Anwalt beantragt, den Beweisbeschluss zu erweitern, da auch die Magnetitbildung die Effizienz der Heizung beeinträchtigt. Leider wurde das vom Gericht abgelehnt. Die Magnetitbildung wurde vom Einzelrichter als neuer Mangel angesehen.
Nun hat der vom Gericht bestellte SV einen Fragenkatalog geschickt und fragt u.a., ob die WP einen Wärmemengenzähler integriert hat. Anderenfalls müsste einer eingebaut werden. Nun haben wir zwar die Volumenstrommessrohre einbauen lassen, aber wie geschrieben sind sie nicht funktionsfähig und sollen auch erst ausgewechselt werden, wenn das System gereinigt wurde. Nun hat aber der GÜ einfach behauptet , ein Mangel liege nicht vor. Außerdem hätten wir die Mängelbehebung verweigert - was nicht stimmt, wir wollten nur nicht innerhalb von 2 Tagen den Heizungsbauer ins Haus lassen, weil wir hierzu einen sachkundigen Zeugen beiziehen wollten. Das geht aber nicht innerhalb von zwei Tagen. Das haben wir dem Gericht auch mitgeteilt.
Wie sollen wir jetzt weiter vorgehen? Wir haben bereits jemanden da gehabt, der uns ein Angebot für eine professionelle Reinigung und Sanierung der Heizung erstellt (das bekommen wir nächste Woche). Aber wir wollen das natürlich nicht selber zahlen, schließlich hat der Heizungsbauer hier wohl großen Murks gebaut und in einigen Punkten gegen die VDI 2035 verstoßen.
Wegen Mängeleinbehalt und außerordentlicher Kündigung des Werkvertrags nach fruchtloser Fristsetzung zur Mängelbehebung sind wir vom GÜ auf Restwerklohnzahlung verklagt worden.
Nun hat das Gericht einen Beweisbeschluss gefasst, in dem u.a. die Effizienz der WP Gegenstand der Begutachtung durch den gerichtlich bestellten SV werden soll.
Wir haben u.a. eine mangelhafte Effizienz gerügt, weil die Soletemperatur im milden Winter 2013/2014 schon kurz nach Inbetriebnahme der Heizung deutlich ins Minus gegangen ist. Als Ursache haben wir die fehlerhaft eingebauten Erdwärmekörbe vermutet (dazu gibt es einen eigenen Thread).
Um die JAZ bestimmen zu können, haben wir im Februar ein Fernüberwachungsmodul und Volumenstrommessrohre (hoffe das bezeichnet man so) als Wärmemengenzähler einbauen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass in der Heizung (Kreislauf WP zum Speicher) erhebliche Mengen an Magnetit vorhanden sind. Eines der eingebauten Volumenstrommessrohre ist nach Einbau sofort ausgefallen. Der Heizungsbauer hat daraufhin einen Garantieantrag an den Lieferanten geschickt. Ein Ausstausch ist aber nach seiner Aussage erst sinnvoll, wenn das Heizungssystem gereinigt und mit VE-Wasser neu aufgefüllt ist, weil die erhebliche Verschmutzung Fehlerursache sein kann. Er geht davon aus, dass die Heizung mit Normalwasser befüllt wurde. Die Wasserhärte entspricht dem Leitungswasser (22 dH), der Leitwert liegt bei 585 µS, der PH-Wert bei 7,85. An Eisen sind 2,25 mg/l im Wasser gelöst.
Wir haben daraufhin über unseren Anwalt beantragt, den Beweisbeschluss zu erweitern, da auch die Magnetitbildung die Effizienz der Heizung beeinträchtigt. Leider wurde das vom Gericht abgelehnt. Die Magnetitbildung wurde vom Einzelrichter als neuer Mangel angesehen.
Nun hat der vom Gericht bestellte SV einen Fragenkatalog geschickt und fragt u.a., ob die WP einen Wärmemengenzähler integriert hat. Anderenfalls müsste einer eingebaut werden. Nun haben wir zwar die Volumenstrommessrohre einbauen lassen, aber wie geschrieben sind sie nicht funktionsfähig und sollen auch erst ausgewechselt werden, wenn das System gereinigt wurde. Nun hat aber der GÜ einfach behauptet , ein Mangel liege nicht vor. Außerdem hätten wir die Mängelbehebung verweigert - was nicht stimmt, wir wollten nur nicht innerhalb von 2 Tagen den Heizungsbauer ins Haus lassen, weil wir hierzu einen sachkundigen Zeugen beiziehen wollten. Das geht aber nicht innerhalb von zwei Tagen. Das haben wir dem Gericht auch mitgeteilt.
Wie sollen wir jetzt weiter vorgehen? Wir haben bereits jemanden da gehabt, der uns ein Angebot für eine professionelle Reinigung und Sanierung der Heizung erstellt (das bekommen wir nächste Woche). Aber wir wollen das natürlich nicht selber zahlen, schließlich hat der Heizungsbauer hier wohl großen Murks gebaut und in einigen Punkten gegen die VDI 2035 verstoßen.
Problem mit gerichtlich angeordneter Begutachtung
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire