Hi,
bei unserem Schlüsselfertigem Haus war im Vertrag die Betontreppe (gegossen) und verfliest mit enthalten
1_treppe_werkplan_18cm.jpg
Aus bestimmten Gründen,
haben wir uns entschlossen, das Gewerk Fliesenarbeiten aus den BT-Leistugen raus zu nehmen
Nachdem nun der Estrich gemacht wurde,
haben wir festgestellt, dass die Tritthöhe der Stufen, nicht wir auf dem Werkplan angegeben 18 cm sind
(auf dem Werkplan steht: Stb-Treppe 16 STG. 18,25/26)
sondern 1. Stufe ist jetzt nur 14 cm hoch
1_treppenstufe_nur_14cm.jpg
und bei der letzten Stufe hat man eine 5 cm Absatz zum Estrich
1_treppenstufe_letzte_mit_5cm_estrich.jpg
folglich muss man nun die gesamte Treppe,
angefangen bei der ersten Stufe
Rund 5 cm auffüllen - damit die Stufen für die Fliesenarbeiten geeignet ist
Uns Fliesenleger meinte, dass dies normal nicht zu seine Leistugen gehört
und eigentlich der Bauträger in der Pflicht ist, die Treppen wie im Werkplan herzustellen (also die 5 cm auffüllung zu machen)
und die Kosten (Aufwand) müsse daher vom BT getragen werden
Wenn unser Fliesenleger die Auffülung der Stufentritthöhe macht, kostet uns das Rund 1000,- (Material und Arbeitszeit)
Unser BT wehrt sich natürlich dagegen,
und sagt, dass die Treppe, und somit auch das Auffüllen, zu dem Gewerk Fliesenarbeiten gehört.
Wir sind aber der Meinung, dass die Treppe (falsche Stufenhöhe) zum den Leistungen vom Haus gehört
und die Treppe (Stufenhöhe) nicht wie auf dem Werkplan vom BT erstellt wurde
und somit auch nicth für Fliesenarbeiten geeignet ist (wie es auf dem Werkplan steht)
Nach unserer Meinung, ist die Stufenhöhe der Treppe ein Bestandteil vom Haus
und steht auch so getrennt im Bautenstandbericht,
1_geschosstreppen_Bautenstandbericht.jpg
Wer hat nun Recht?
Muss der Bauträger die Kosten für das auffüllen der Stufenhöhe übernehmen?
Da er seine Leistung hier nicht voll erbracht hat?
Sollen wir mit der Ausführung (Auffüllung der Treppenstufen) warten bis die Endabnahme kommt?
und es dann bemängeln?
danke und grüße!
Rayman
bei unserem Schlüsselfertigem Haus war im Vertrag die Betontreppe (gegossen) und verfliest mit enthalten
1_treppe_werkplan_18cm.jpg
Aus bestimmten Gründen,
haben wir uns entschlossen, das Gewerk Fliesenarbeiten aus den BT-Leistugen raus zu nehmen
Nachdem nun der Estrich gemacht wurde,
haben wir festgestellt, dass die Tritthöhe der Stufen, nicht wir auf dem Werkplan angegeben 18 cm sind
(auf dem Werkplan steht: Stb-Treppe 16 STG. 18,25/26)
sondern 1. Stufe ist jetzt nur 14 cm hoch
1_treppenstufe_nur_14cm.jpg
und bei der letzten Stufe hat man eine 5 cm Absatz zum Estrich
1_treppenstufe_letzte_mit_5cm_estrich.jpg
folglich muss man nun die gesamte Treppe,
angefangen bei der ersten Stufe
Rund 5 cm auffüllen - damit die Stufen für die Fliesenarbeiten geeignet ist
Uns Fliesenleger meinte, dass dies normal nicht zu seine Leistugen gehört
und eigentlich der Bauträger in der Pflicht ist, die Treppen wie im Werkplan herzustellen (also die 5 cm auffüllung zu machen)
und die Kosten (Aufwand) müsse daher vom BT getragen werden
Wenn unser Fliesenleger die Auffülung der Stufentritthöhe macht, kostet uns das Rund 1000,- (Material und Arbeitszeit)
Unser BT wehrt sich natürlich dagegen,
und sagt, dass die Treppe, und somit auch das Auffüllen, zu dem Gewerk Fliesenarbeiten gehört.
Wir sind aber der Meinung, dass die Treppe (falsche Stufenhöhe) zum den Leistungen vom Haus gehört
und die Treppe (Stufenhöhe) nicht wie auf dem Werkplan vom BT erstellt wurde
und somit auch nicth für Fliesenarbeiten geeignet ist (wie es auf dem Werkplan steht)
Nach unserer Meinung, ist die Stufenhöhe der Treppe ein Bestandteil vom Haus
und steht auch so getrennt im Bautenstandbericht,
1_geschosstreppen_Bautenstandbericht.jpg
Wer hat nun Recht?
Muss der Bauträger die Kosten für das auffüllen der Stufenhöhe übernehmen?
Da er seine Leistung hier nicht voll erbracht hat?
Sollen wir mit der Ausführung (Auffüllung der Treppenstufen) warten bis die Endabnahme kommt?
und es dann bemängeln?
danke und grüße!
Rayman
Betontreppe Stufenhöhe nicht wie im WP, wer übernimmt die Kosten?
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