Frohes neues Zusammen ;-)
Mein erster guter Vorsatz - mich im neuen Jahr im Bauexpertenforum anzumelden ist somit erfüllt :28:
Lese hier seit ein paar Wochen mit - da wir ein Grundstück reserviert haben. Habe auch schon versucht mich hier etwas schlauer zu machen - aber ich bin mir nicht 100%ig sicher - ob ich es richtig verstanden habe.
Für das neue Baugebiet liegt ein Bebauungsplan vor. Das Baugebiet liegt in Niedersachsen! Dieser schreibt eine GRZ von 0,3 und max. I Vollgeschoss vor.
Es gibt keine Begrenzung in der Traufhöhe oder Kniestock etc.. Die Gesamthöhe zur Straßenmitte liegt bei 10m. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe - darf ich dort, quasi 30% "versiegeln" wobei für wege etc. nochmal um 50% der Reste von den 30% überschritten werden darf?! Ich denke damit kommt nan hin.
Wichtiger ist mir aber folgendes - da wir oben keine / wenig Schrägen haben wollen (Still eher Richtung Stadtvilla) - müssen wir ja mit der 2/3 Regelung arbeiten oder? Durch die 10m Gesamthöhe wäre es ja Theoretisch möglich EG 100qm - OG 66qm ohne Schrägen - Dach drauf bzw. 33qm Ohne Schrägen! Habe ich das soweit richtig verstanden?
Wie ist es denn mit Nutzfläche in einer Garage oder die Garage selbst? Wird die mit zum EG gezählt? So das ich dann oben nicht soweit zurück versetzen müsste?
Vielen Dank für die Hilfe !!!
Mein erster guter Vorsatz - mich im neuen Jahr im Bauexpertenforum anzumelden ist somit erfüllt :28:
Lese hier seit ein paar Wochen mit - da wir ein Grundstück reserviert haben. Habe auch schon versucht mich hier etwas schlauer zu machen - aber ich bin mir nicht 100%ig sicher - ob ich es richtig verstanden habe.
Für das neue Baugebiet liegt ein Bebauungsplan vor. Das Baugebiet liegt in Niedersachsen! Dieser schreibt eine GRZ von 0,3 und max. I Vollgeschoss vor.
Es gibt keine Begrenzung in der Traufhöhe oder Kniestock etc.. Die Gesamthöhe zur Straßenmitte liegt bei 10m. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe - darf ich dort, quasi 30% "versiegeln" wobei für wege etc. nochmal um 50% der Reste von den 30% überschritten werden darf?! Ich denke damit kommt nan hin.
Wichtiger ist mir aber folgendes - da wir oben keine / wenig Schrägen haben wollen (Still eher Richtung Stadtvilla) - müssen wir ja mit der 2/3 Regelung arbeiten oder? Durch die 10m Gesamthöhe wäre es ja Theoretisch möglich EG 100qm - OG 66qm ohne Schrägen - Dach drauf bzw. 33qm Ohne Schrägen! Habe ich das soweit richtig verstanden?
Wie ist es denn mit Nutzfläche in einer Garage oder die Garage selbst? Wird die mit zum EG gezählt? So das ich dann oben nicht soweit zurück versetzen müsste?
Vielen Dank für die Hilfe !!!
Was ist möglich?
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