Hallo zusammen,
auch wenn hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps zu üblichen Verfahrensweise bei Fertigstellungsfristen/Vertragsstrafen geben.
Im Rahmen unseres Neubaus haben wir mit dem GU eine Fertigstellungsfrist im Dezember 2014 vereinbart, um uns gegen die ab diesem Zeitpunkt enstehenden doppelten Kosten abzusichern (Miete, Kredit, Bereitstellungszinsen). Leider ist der Bau nicht fertig geworden. Ein Verschulden unsererseits liegt nicht vor. Daher haben wir zum Ablauf der Frist schriftlich zur Zahlung des monatlichen Pauschalbetrages aufgefordert. Lapidare Antwort: Wird mit der Schlusszahlung verrechnet.
Ich habe mir die VOB/B durchgelesen und dort steht in §11(2), dass die Strafe mit dem Eintritt des Verzugs fällig wird. Gesonderte AGB, die eine Verrechnung mit der Schlusszahlung festlegen, liegen uns nicht vor.
Dass die Strafzahlung bei Abnahme schriftlich vorbehalten werden muss, ist uns bekannt.
Ist eine Verrechnung mit der Schlusszahlung üblich/gerechtfertigt? Sollte man sich darauf einlassen oder die vereinbarte Summe monatlich einfordern?
Vielen Dank.
auch wenn hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps zu üblichen Verfahrensweise bei Fertigstellungsfristen/Vertragsstrafen geben.
Im Rahmen unseres Neubaus haben wir mit dem GU eine Fertigstellungsfrist im Dezember 2014 vereinbart, um uns gegen die ab diesem Zeitpunkt enstehenden doppelten Kosten abzusichern (Miete, Kredit, Bereitstellungszinsen). Leider ist der Bau nicht fertig geworden. Ein Verschulden unsererseits liegt nicht vor. Daher haben wir zum Ablauf der Frist schriftlich zur Zahlung des monatlichen Pauschalbetrages aufgefordert. Lapidare Antwort: Wird mit der Schlusszahlung verrechnet.
Ich habe mir die VOB/B durchgelesen und dort steht in §11(2), dass die Strafe mit dem Eintritt des Verzugs fällig wird. Gesonderte AGB, die eine Verrechnung mit der Schlusszahlung festlegen, liegen uns nicht vor.
Dass die Strafzahlung bei Abnahme schriftlich vorbehalten werden muss, ist uns bekannt.
Ist eine Verrechnung mit der Schlusszahlung üblich/gerechtfertigt? Sollte man sich darauf einlassen oder die vereinbarte Summe monatlich einfordern?
Vielen Dank.
Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung
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