Hallo zusammen!
Ich hoffe, dass mir hier jemand einen Rat geben kann...
Wir haben für unseren Neubau den Neuanschluss beim Wasserversorger angemeldet, gem. Angebot sollte der Anschluss pauschal 1.450 kosten. In dieser Pauschale enthalten ist eine Anschlusslänge von 15 m. Da unser Haus aber sehr weit ins Grundstück hinein steht, wären erhebliche Kosten aufgrund der Mehrlänge auf uns zugekommen (ca. 50m á 50 ). Da auf dem Grundstück der Stromanschluss und Abwasseranschluss bereits vorhanden waren, haben wir also den Graben für die Erschließung selbst gezogen und Strom und Abwasser gelegt. Nach Rücksprache mit dem Wasserversorger, hat dieser uns die Rohre für die Trinkwasserversorgung geliefert und wir haben diese ebenfalls selbst verlegt. Somit musste der Versorger lediglich den Anschluss an der Straße vornehmen und bis 4,5 m in unser Grundstück reinlegen.
Nun haben wir die Rechnung für den Anschluss erhalten und sollen trotzdem den Preis für die Mehrlänge bezahlen (gutgeschrieben wurde lediglich ein Betrag von 15 pro Meter für die Erstellung des Grabens) - mal ganz davon abgesehen, dass der Versorger ja auch nicht die in der Pauschale enthaltenen 15m legen musste, sondern nur noch 4,5m.
Auf telefonische Rückfrage beim Versorger, teilte man uns lediglich mit, dass der Preis für die Mehrlänge ja nicht zu zahlen ist, weil eine Leistung erbracht wird, sondern für das bloße Vorhandensein der Mehrlänge.
Mich würde daher einmal interessieren ob das wirklich so ist. Leider kann ich nirgends einen Hinweis darauf finden, was genau die Rechnungsposition "Mehrlänge" beinhaltet. Vielleicht hat ja hier jemand mehr Ahnung davon.
Danke schon einmal für die Hilfe.
Gruß
vonni
Ich hoffe, dass mir hier jemand einen Rat geben kann...
Wir haben für unseren Neubau den Neuanschluss beim Wasserversorger angemeldet, gem. Angebot sollte der Anschluss pauschal 1.450 kosten. In dieser Pauschale enthalten ist eine Anschlusslänge von 15 m. Da unser Haus aber sehr weit ins Grundstück hinein steht, wären erhebliche Kosten aufgrund der Mehrlänge auf uns zugekommen (ca. 50m á 50 ). Da auf dem Grundstück der Stromanschluss und Abwasseranschluss bereits vorhanden waren, haben wir also den Graben für die Erschließung selbst gezogen und Strom und Abwasser gelegt. Nach Rücksprache mit dem Wasserversorger, hat dieser uns die Rohre für die Trinkwasserversorgung geliefert und wir haben diese ebenfalls selbst verlegt. Somit musste der Versorger lediglich den Anschluss an der Straße vornehmen und bis 4,5 m in unser Grundstück reinlegen.
Nun haben wir die Rechnung für den Anschluss erhalten und sollen trotzdem den Preis für die Mehrlänge bezahlen (gutgeschrieben wurde lediglich ein Betrag von 15 pro Meter für die Erstellung des Grabens) - mal ganz davon abgesehen, dass der Versorger ja auch nicht die in der Pauschale enthaltenen 15m legen musste, sondern nur noch 4,5m.
Auf telefonische Rückfrage beim Versorger, teilte man uns lediglich mit, dass der Preis für die Mehrlänge ja nicht zu zahlen ist, weil eine Leistung erbracht wird, sondern für das bloße Vorhandensein der Mehrlänge.
Mich würde daher einmal interessieren ob das wirklich so ist. Leider kann ich nirgends einen Hinweis darauf finden, was genau die Rechnungsposition "Mehrlänge" beinhaltet. Vielleicht hat ja hier jemand mehr Ahnung davon.
Danke schon einmal für die Hilfe.
Gruß
vonni
Mehrlänge Hausanschluss Wasser
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