Hallo,
wir wollen dieses Jahr unseren Altbau in der Luebecker Altstadt verkaufen und fuer mich ist nicht ganz klar ob ich dazu einen Bedarfsorienteirten Energieausweis benötige oder ob ein Verbrauchsorientierter ausreicht um der EnEV2014 genüge zu tun.
Es besteht kein Denkmalschutz und der Bauantrag ist vor 1977 (wird irgendwann im 13ten Jahrhundert gewesen sein). Hiernach müsste es ja ein Bedarfsorienteirter sein, allerdings steht bei Wikipedia:
"Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden."
Die Anforderung scheint das Gebäude zu erfüllen.
Heißt das ein verbrauchsorientierter tut den Vorschriften in diesem Fall genüge?
Müsste ein Nachweis für die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbracht werden?
wir wollen dieses Jahr unseren Altbau in der Luebecker Altstadt verkaufen und fuer mich ist nicht ganz klar ob ich dazu einen Bedarfsorienteirten Energieausweis benötige oder ob ein Verbrauchsorientierter ausreicht um der EnEV2014 genüge zu tun.
Es besteht kein Denkmalschutz und der Bauantrag ist vor 1977 (wird irgendwann im 13ten Jahrhundert gewesen sein). Hiernach müsste es ja ein Bedarfsorienteirter sein, allerdings steht bei Wikipedia:
"Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden."
Die Anforderung scheint das Gebäude zu erfüllen.
Heißt das ein verbrauchsorientierter tut den Vorschriften in diesem Fall genüge?
Müsste ein Nachweis für die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbracht werden?
Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsorientiert erforderlich
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