mardi 6 janvier 2015

Einbau einer Wohnungstür

Hallo,

ich hoffe meine Frage passt in diese Kategorie.



Es soll eine alte Holztür in der Wohnung gegen eine neue Holztür ausgetauscht werden. Auch der Türrahmen aus Holz soll gegen einen neuen Türrahmen getauscht werden.



Das Türblatt ist ein "Standardmaß"

Beim Türrahmen gibt es die Besonderheit, dass vor dem Raum eine Stufe ist, so dass der Türrahmen nach unten hin etwas länger ist.



So eine Tür mit Rahmen läßt sich problemlos bestellen. So eine Tür kann man für ca. 250 EUR kaufen.



Die Tür soll nun durch einen Fachbetrieb eingebaut werden.



Da sind wir nun beim Thema "Baupreise". Was darf so ein Einbau kosten?



Da ist nun folgendes passiert:

Beim Einbau hat die Fachfirma festgestellt, dass beim Türrahmen das "Gehängsel" nicht an der richtigen Stelle montiert war.

Somit wurde der Rahmen reklamiert und es wurde ein neuer Rahmen geliefert.

Die Tür wurde dann eingebaut.



Jetzt gibt es eine Rechnung für den Einbau in Höhe von 800 EUR, die sich zusammensetzt aus Einbauversuch1 (200 EUR) und Einbauversuch2 (600 EUR).

Der Betrag erscheint mir doch ein wenig hoch.



Wäre es rechtlich in Ordnung die Kosten für den ersten Einbauversuch an die Türfirma weiterzuleiten, weil durch die Lieferung eines falschen Türrahmens diese Kosten ja entstanden sind?



Wie kann man denn gegen eine zu "hohe" Rechnung vorgehen?

Gibt es da eine Art Beratungsstelle, an die man sich wenden könnte?





Gruß





Einbau einer Wohnungstür

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