jeudi 22 janvier 2015

Bayern Labo - Elterngeld

Hallo zusammen,



ich habe jetzt schon alle Beiträge zum Thema Bayern Labo durchgelesen, leider geht es beim Thema Elterngeld immer nur darum, ob dieses bei der Belastungsrechnung als Einkommen angerechnet wird und soweit ich das bisher mitbekommen habe ist dem nicht der Fall.



Das ist jedoch auch nicht unser Problem, denn hier stehen wir mit meinem Netto-Einkommen als Alleinverdiener und dem Kindergeld ganz gut da.



Wichtiger wäre für uns, ob das Elterngeld grundsätzlich schon bei der Berechnung der Einkommensgrenze mit herangezogen wird?



Gehen wir nur von meinem Brutto-Jahres-Einkommen aus, lägen wir nach den ganzen Abzügen die gemacht werden, noch unter der Einkommensgrenze und könnten damit das Wohnraumförderungsprogramm und das Zinsverbilligungsprogramm in Anspruch nehmen.



Würde jedoch das Elterngeld hinzugerechnet, lägen wir oberhalb der Einkommensgrenze und würden komplett raus fallen.



Allerdings wüsste ich überhaupt nicht wie das berechnet würde, da das Einkommen ja als Brutto herangezogen wird und das Elterngeld ja Netto ist.



Kann jemand etwas zu diesem Sachverhalt sagen?



Laut Landratsamt müssen wir das Elterngeld mit angeben.



Vielen Dank

MfG





Bayern Labo - Elterngeld

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