Guten Abend,
als erstes muss ich mich hier bei einigen im Forum bedanken.
Ohne die Hilfe von diesem Forum,hätte ich mich gegen die Lügen vom Generalübernehmer verteidigen können.
Wir befinden uns gerade in einem Rechtsstreit.Die Gutachterin wird am März das selbstständige Beweisverfahren durchführen.
Wir haben nun aber im Obergeschoss weiterbauen müssen,dabei waren einige Handwerk hier,und jeder hat hierzu noch sein Senf dazu
gegeben.Es wurden also noch Mängel festgestellt die nicht im Beweisverfahren stehen.Diese Mängel will ich natürlich auch vortragen.
Nur wollte ich erstmal einige Meinungen dazu hören.Zwar wurde es mir von den Handwerker vorgetragen,aber lieber nochmal eure Meinung hören.
Ist das ein Mangel oder nicht.
Beginnen will ich mit den Mängel vom Rohbauer Erdgeschoss.
Der Elektriker ist rein gelaufen und sofort gemeint,der Rohbauer hätte bei der Erstellung der Filigrandecke Lehrrohre rein legen müssen.
Im Plangesprech wird festgelegt wo die Beleuchtung in der Decke sein wird.Und so wird dann Leerrohre rein gelegt.
Er meinte wer soll nun bei der harten Filigrandecke mit einer Schlitzfräse sich diesen Mist antun.Hat er recht das es nun schwer wird hier die
Kabel an der Decke zu machen.
Das nächste Problem ist weiter,das die einzelnen Platten der Filigrandecke einen Absatz haben.Üblicherweise wird die Filigrandecke nur
gespachtelt und bekommt einen Anstrich.Jetzt muss mit mehr aufwand das irgendwie ausgeglichen werden.
Mas meint Ihr dazu.
2) Der Generalunternehmer hat mich beauftragt eine MSH(Mehrspartenhauseinführung) zu besorgen.Der Lieferant meinte,was muss alles
in den HWR rein.Ich meinte Wasser,Gas,Strom und Telefon.Dann hat er mir eine geliefert mit 4 Lehrrohre.Der Rohbauer hat das dann eingebaut.
Nun zum Problem.Laut Werkspläne muss alles durch die MSH in den HWR gelegt werden.Der Rohbauer hat nunein 150 Leerrohr extra in den HWR gelegt.Laut Werkspläne ist das aber falsch.Das Problem ist,das der Rohbauer das Leerrogr in die Außenwand verfrachtet hat.Also das Leerrohr kommt in der Außenwand an.Also habe ich jetzt ein 150 mm Rohr in der Außenwand.Der Elektriker meinte zu mir,das solche grossen Aussparrungen laut Din nicht zulässig sind. Die Aussparung ist Vom Boden nach oben zur Decke 52 cm lang,18 cm breit und mindestens 15 cm
tief in der Wand.
Problematik laut den Handwerker.Ich soll erfragen ob das nun ein Statik Problem geben kann.
Hier nun eine Wärmebrücke ist.Da die wand an der Stelle nur noch 9 cm stark ist.Da das Leehrrohr in vollem Umfang in der Wand sitzt.
Problem 2: Der Rohbauer hat nun die Bitumenschweisbahn V60 S4 unter der ersten Steinreihe aufgeschnitten.Da ja sein Leerrohr hier raus kommt.Nur ist hier nun keine kraftschlüssige verbindung zum Leerrohr gemacht worden.Die Bodenplatte ist hier in der Wand blank.
Aufsteigende Bodenfeuchte (Dampfdiffision)
Was auch keiner wusste,darf man Gasleitungen in Leerrohre unter der Bodenplatte verlegen.Wohne in Baden Würthemberg.
Oder hätte mandas ums Haus verlegen müssen.
Wir haben Sonderflächen zusätzlich errichten lassen.Also wo die Garage hin kommt,Garageneinfahrt,Stellplatz,Garageneinfahrt,H auseingang
und Terasse.Preis ca.2000 Euro.
Nunhaben sie diese Flächen errichtet,obwohl die Hausanschlüsse gelegt wurden.Also wurde diese Flächen wieder zerstört.
Und 2000 Euro waren umsonst.Wir haben hier gerätselt wieso sie die Flächen schon errichtet haben.
Nunkam es ans Licht.Die 20cm Schotterpolster haben nur einen zweck erfüllt.
Damit die Abwasserrohre Regenwasser und Schmutzwasser darunter versteckt wird.Laut Werkspläne ist hier Frostfrei angegeben.
Wir haben zwischen 5-20 cm tiefe.Frostfrei sind aber mindestens 80 cm.
Wir haben eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt. Insgesamt 4x
Und es wurde nicht mal der Betriebsdruck von 100mbar erreicht.Mehr als 10 mbar hat er nicht hinbekommen.Laut Prüfer müssen die Rohre
100mbar 3-5 Minuten halten können.Abzüglich Toleranz.Er geht davon aus das die Rohre nicht richtig gesteckt wurden,oder weil es einfacher geht,ohne Dichtungen.
Nun zum Trockenbauer:
In den Werksplänen ist angegeben,das die Durchgangshöhe der Türen 214,5 sein müssen.Bodenaufbau 13,5 cm.
Die Gipsdielenwände haben aber eine Durchgangshöhe von 201.Nach Bodenaufbau also nur 187,5
Das gleiche Problem mit der Mauer der begehbaren Dusche Höhe nach Fussbodenaufbau 2 Meter.
Der Geschäftsführer meinte,Da die Maße nicht bekannt sind,wird das erst nach Estrich zurechtgeschnitten.
Nur seltsam das im Erdgeschoss die Durchgangshöhe passen.
Mein Estrichleger meinte,schneide die vorher zurecht.Ich kann wohl 6 cm Estrich genau erstellen.Ist eine blöde Ausrede.
Problem Gipsdielenwand begehbare Dusche.In Feuchträume sind Grüne Gipsdielensteine verlegt worden.Bei der begehbaren Dusche wurde die hälfte mit grünen und die andere hälfte mit weissen Gibsdielengemacht worden.Ist das zulässig.
Die Gipsdielenwände haben im OG unter der ersten Steinreihe und Aussenwand so eine Art PVC Matte.Ein Unternehmer meinte das ist eine Entkopplung(Schallschutz) wurde ja auch an einigen gemacht.Aber an drei Wände fehlen diese Matten.Erklärung Geschäftsführer.
War nicht vereinbart und ist nicht geschuldet gewesen.Darf man die einfach weglassen.Ist das dann kein Mangel.Obwohl ja an den meisten das gemacht wurde.
Ist das nun eine Ausrede oder ein Mangel ?
Der Abstand der Holzleisten an der Decke,wo die Rigipsplatten festgeschraubt werden,waren im Abstand von über 1 Meter Abstand befestigt worden.Mein Gipser meinte,mehr als 50 cm sollten das nicht sein.Und ich habe jetzt dafür ja auch zahlen müssen um hier noch einige
Holzleisten anzubringen.Stimmt das so.
Fragen zu den Rechnungen:
Im Kaufpreis enthalten ist 45 cm Schotterpolster wo die Bodenplatte drauf kommt.Nun musste das Schotterpolster auf 80 cm
erhöht werden.Also habe ich eine Rechnung dafür bezahlt,wo ich etwas viel finde.Das Haus ist 9x11 Meter.
Und 35 cm Erhöhung. Preis 5100 Euro Ist das zuviel.
Sie haben mir 1600 Euro für irgendwelche Genehmigungen in Rechnung gestellt.Nun war ich bei der Gemeinde und die meinten,sie brauchen nicht für Genehmigungen zahlen.Das passt alles,wenn dann hätten sie von uns schon eine Rechnung erhalten.Bekomme ich das Geld wieder zurück ?
Aussenliegende Entwässerung.Liegt der Kontrollschacht 50 cm von der Aussenwand entfernt,ist es im Preis enthalten.
Der Kontrollschacht ist nun 2 Meter weiter weg.Dafür haben sie mir 4800 Euro abgenommen.
Hier reden einige von 300 Euro lfm.Also höchstens 1000 Euro.Stimmt das.Das ich 3800 Euro zuviel gezahlt habe.
Wie stehen die Chancen das Geld zurück zu holen.
Viele Fragen,Sind aber auch viele Unklarheiten.
Weiss sind die Expertenmeinungen dazu.
Danke
als erstes muss ich mich hier bei einigen im Forum bedanken.
Ohne die Hilfe von diesem Forum,hätte ich mich gegen die Lügen vom Generalübernehmer verteidigen können.
Wir befinden uns gerade in einem Rechtsstreit.Die Gutachterin wird am März das selbstständige Beweisverfahren durchführen.
Wir haben nun aber im Obergeschoss weiterbauen müssen,dabei waren einige Handwerk hier,und jeder hat hierzu noch sein Senf dazu
gegeben.Es wurden also noch Mängel festgestellt die nicht im Beweisverfahren stehen.Diese Mängel will ich natürlich auch vortragen.
Nur wollte ich erstmal einige Meinungen dazu hören.Zwar wurde es mir von den Handwerker vorgetragen,aber lieber nochmal eure Meinung hören.
Ist das ein Mangel oder nicht.
Beginnen will ich mit den Mängel vom Rohbauer Erdgeschoss.
Der Elektriker ist rein gelaufen und sofort gemeint,der Rohbauer hätte bei der Erstellung der Filigrandecke Lehrrohre rein legen müssen.
Im Plangesprech wird festgelegt wo die Beleuchtung in der Decke sein wird.Und so wird dann Leerrohre rein gelegt.
Er meinte wer soll nun bei der harten Filigrandecke mit einer Schlitzfräse sich diesen Mist antun.Hat er recht das es nun schwer wird hier die
Kabel an der Decke zu machen.
Das nächste Problem ist weiter,das die einzelnen Platten der Filigrandecke einen Absatz haben.Üblicherweise wird die Filigrandecke nur
gespachtelt und bekommt einen Anstrich.Jetzt muss mit mehr aufwand das irgendwie ausgeglichen werden.
Mas meint Ihr dazu.
2) Der Generalunternehmer hat mich beauftragt eine MSH(Mehrspartenhauseinführung) zu besorgen.Der Lieferant meinte,was muss alles
in den HWR rein.Ich meinte Wasser,Gas,Strom und Telefon.Dann hat er mir eine geliefert mit 4 Lehrrohre.Der Rohbauer hat das dann eingebaut.
Nun zum Problem.Laut Werkspläne muss alles durch die MSH in den HWR gelegt werden.Der Rohbauer hat nunein 150 Leerrohr extra in den HWR gelegt.Laut Werkspläne ist das aber falsch.Das Problem ist,das der Rohbauer das Leerrogr in die Außenwand verfrachtet hat.Also das Leerrohr kommt in der Außenwand an.Also habe ich jetzt ein 150 mm Rohr in der Außenwand.Der Elektriker meinte zu mir,das solche grossen Aussparrungen laut Din nicht zulässig sind. Die Aussparung ist Vom Boden nach oben zur Decke 52 cm lang,18 cm breit und mindestens 15 cm
tief in der Wand.
Problematik laut den Handwerker.Ich soll erfragen ob das nun ein Statik Problem geben kann.
Hier nun eine Wärmebrücke ist.Da die wand an der Stelle nur noch 9 cm stark ist.Da das Leehrrohr in vollem Umfang in der Wand sitzt.
Problem 2: Der Rohbauer hat nun die Bitumenschweisbahn V60 S4 unter der ersten Steinreihe aufgeschnitten.Da ja sein Leerrohr hier raus kommt.Nur ist hier nun keine kraftschlüssige verbindung zum Leerrohr gemacht worden.Die Bodenplatte ist hier in der Wand blank.
Aufsteigende Bodenfeuchte (Dampfdiffision)
Was auch keiner wusste,darf man Gasleitungen in Leerrohre unter der Bodenplatte verlegen.Wohne in Baden Würthemberg.
Oder hätte mandas ums Haus verlegen müssen.
Wir haben Sonderflächen zusätzlich errichten lassen.Also wo die Garage hin kommt,Garageneinfahrt,Stellplatz,Garageneinfahrt,H auseingang
und Terasse.Preis ca.2000 Euro.
Nunhaben sie diese Flächen errichtet,obwohl die Hausanschlüsse gelegt wurden.Also wurde diese Flächen wieder zerstört.
Und 2000 Euro waren umsonst.Wir haben hier gerätselt wieso sie die Flächen schon errichtet haben.
Nunkam es ans Licht.Die 20cm Schotterpolster haben nur einen zweck erfüllt.
Damit die Abwasserrohre Regenwasser und Schmutzwasser darunter versteckt wird.Laut Werkspläne ist hier Frostfrei angegeben.
Wir haben zwischen 5-20 cm tiefe.Frostfrei sind aber mindestens 80 cm.
Wir haben eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt. Insgesamt 4x
Und es wurde nicht mal der Betriebsdruck von 100mbar erreicht.Mehr als 10 mbar hat er nicht hinbekommen.Laut Prüfer müssen die Rohre
100mbar 3-5 Minuten halten können.Abzüglich Toleranz.Er geht davon aus das die Rohre nicht richtig gesteckt wurden,oder weil es einfacher geht,ohne Dichtungen.
Nun zum Trockenbauer:
In den Werksplänen ist angegeben,das die Durchgangshöhe der Türen 214,5 sein müssen.Bodenaufbau 13,5 cm.
Die Gipsdielenwände haben aber eine Durchgangshöhe von 201.Nach Bodenaufbau also nur 187,5
Das gleiche Problem mit der Mauer der begehbaren Dusche Höhe nach Fussbodenaufbau 2 Meter.
Der Geschäftsführer meinte,Da die Maße nicht bekannt sind,wird das erst nach Estrich zurechtgeschnitten.
Nur seltsam das im Erdgeschoss die Durchgangshöhe passen.
Mein Estrichleger meinte,schneide die vorher zurecht.Ich kann wohl 6 cm Estrich genau erstellen.Ist eine blöde Ausrede.
Problem Gipsdielenwand begehbare Dusche.In Feuchträume sind Grüne Gipsdielensteine verlegt worden.Bei der begehbaren Dusche wurde die hälfte mit grünen und die andere hälfte mit weissen Gibsdielengemacht worden.Ist das zulässig.
Die Gipsdielenwände haben im OG unter der ersten Steinreihe und Aussenwand so eine Art PVC Matte.Ein Unternehmer meinte das ist eine Entkopplung(Schallschutz) wurde ja auch an einigen gemacht.Aber an drei Wände fehlen diese Matten.Erklärung Geschäftsführer.
War nicht vereinbart und ist nicht geschuldet gewesen.Darf man die einfach weglassen.Ist das dann kein Mangel.Obwohl ja an den meisten das gemacht wurde.
Ist das nun eine Ausrede oder ein Mangel ?
Der Abstand der Holzleisten an der Decke,wo die Rigipsplatten festgeschraubt werden,waren im Abstand von über 1 Meter Abstand befestigt worden.Mein Gipser meinte,mehr als 50 cm sollten das nicht sein.Und ich habe jetzt dafür ja auch zahlen müssen um hier noch einige
Holzleisten anzubringen.Stimmt das so.
Fragen zu den Rechnungen:
Im Kaufpreis enthalten ist 45 cm Schotterpolster wo die Bodenplatte drauf kommt.Nun musste das Schotterpolster auf 80 cm
erhöht werden.Also habe ich eine Rechnung dafür bezahlt,wo ich etwas viel finde.Das Haus ist 9x11 Meter.
Und 35 cm Erhöhung. Preis 5100 Euro Ist das zuviel.
Sie haben mir 1600 Euro für irgendwelche Genehmigungen in Rechnung gestellt.Nun war ich bei der Gemeinde und die meinten,sie brauchen nicht für Genehmigungen zahlen.Das passt alles,wenn dann hätten sie von uns schon eine Rechnung erhalten.Bekomme ich das Geld wieder zurück ?
Aussenliegende Entwässerung.Liegt der Kontrollschacht 50 cm von der Aussenwand entfernt,ist es im Preis enthalten.
Der Kontrollschacht ist nun 2 Meter weiter weg.Dafür haben sie mir 4800 Euro abgenommen.
Hier reden einige von 300 Euro lfm.Also höchstens 1000 Euro.Stimmt das.Das ich 3800 Euro zuviel gezahlt habe.
Wie stehen die Chancen das Geld zurück zu holen.
Viele Fragen,Sind aber auch viele Unklarheiten.
Weiss sind die Expertenmeinungen dazu.
Danke
Baumurks Rohbauer und Trockenbauer
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