Hallo zusammen
unsere Gemeinde in Niedersachsen hat seit Mitte Oktober 2014 die mittlerweile 4. Änderung des für uns relevanten Bebauungsplanes (B-Planes) ausliegen.
Wir haben Anfang Dezember 2014 eine Bauanzeige auf Grundlage dieser letzten Änderung eingereicht.
Und es exakt (!) - wirklich extakt - an die vollständige Begründung sowie textlichen Festsetzungen dieser 4. Änderung gehalten.
Meine Fragen:
1. Ist das Bauamt (Bauordnungsamt) der Gemeinde verpflichtet, unsere Bauanzeige gegen diese, aktuelle Version zu prüfen?
2. Können Sie einen endgültigen Bescheid so lange hinauszögern, bis eine Version 10 (als Beispiel) im Jahr 2020 (als Beispiel) vorliegt?
3. Obwohl wir heute 100% des B-Planes erfüllen, können Sie unsere Bauanzeige dennoch mit der Begründung aufschieben, es könnten sich ja noch Änderungen in späteren Versionen ergeben? Im Endergebnis müssten dann alle Bauherren 2-3 Jahre auf den endgültigen B-Plan warten...
Hintergrund
Wir haben das Gefühl, die Gemeinde will unser Bauvorhaben so lange hinauszögern, bis der B-Plan endgültig feststeht. Und bis dahin liegt leider unser Grundstück brach und wir können leider mit dem Bau nicht beginnen.
Freue mich über Erfahrungsberichte und rechtliche Hinweise aus dem Bereich Bauordnungsrecht und Verwaltungsrecht.
Vielen Dank im Voraus
unsere Gemeinde in Niedersachsen hat seit Mitte Oktober 2014 die mittlerweile 4. Änderung des für uns relevanten Bebauungsplanes (B-Planes) ausliegen.
Wir haben Anfang Dezember 2014 eine Bauanzeige auf Grundlage dieser letzten Änderung eingereicht.
Und es exakt (!) - wirklich extakt - an die vollständige Begründung sowie textlichen Festsetzungen dieser 4. Änderung gehalten.
Meine Fragen:
1. Ist das Bauamt (Bauordnungsamt) der Gemeinde verpflichtet, unsere Bauanzeige gegen diese, aktuelle Version zu prüfen?
2. Können Sie einen endgültigen Bescheid so lange hinauszögern, bis eine Version 10 (als Beispiel) im Jahr 2020 (als Beispiel) vorliegt?
3. Obwohl wir heute 100% des B-Planes erfüllen, können Sie unsere Bauanzeige dennoch mit der Begründung aufschieben, es könnten sich ja noch Änderungen in späteren Versionen ergeben? Im Endergebnis müssten dann alle Bauherren 2-3 Jahre auf den endgültigen B-Plan warten...
Hintergrund
Wir haben das Gefühl, die Gemeinde will unser Bauvorhaben so lange hinauszögern, bis der B-Plan endgültig feststeht. Und bis dahin liegt leider unser Grundstück brach und wir können leider mit dem Bau nicht beginnen.
Freue mich über Erfahrungsberichte und rechtliche Hinweise aus dem Bereich Bauordnungsrecht und Verwaltungsrecht.
Vielen Dank im Voraus
B-Plan in Überarbeitung, derzeit 4. Änderung: Prüfung einer aktuellen Bauanzeige?
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