Hallo,
laut Bauvertrag ist eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren mit der Baufirma für ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus vereinbart. Die Wärmepumpe zu Beheizung des Hauses verfügt über einen Erdkollektor. Die einzelnen Stränge sind über einen Verteiler zusammengefasst und vom Verteiler führt eine Leitung ins Haus.
Jetzt sind 4 Jahre vergangen und plötzlich hat eine Überwurfmutter am Verteiler einen Riss, Folge Druckabfall, Heizung auf Störung.
Beseitigung der Störung - Austausch der Mutter - usw. durch den die Wärmepumpe erstellenden Heizungsbauer. Folge: Rechnung des Heizungsbauers über 483 EUR.
Frage fällt dieser Schaden unter die Gewährleistung der Baufirma bzw. muss ich die Reparatur zahlen?
Gruß
mosto
laut Bauvertrag ist eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren mit der Baufirma für ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus vereinbart. Die Wärmepumpe zu Beheizung des Hauses verfügt über einen Erdkollektor. Die einzelnen Stränge sind über einen Verteiler zusammengefasst und vom Verteiler führt eine Leitung ins Haus.
Jetzt sind 4 Jahre vergangen und plötzlich hat eine Überwurfmutter am Verteiler einen Riss, Folge Druckabfall, Heizung auf Störung.
Beseitigung der Störung - Austausch der Mutter - usw. durch den die Wärmepumpe erstellenden Heizungsbauer. Folge: Rechnung des Heizungsbauers über 483 EUR.
Frage fällt dieser Schaden unter die Gewährleistung der Baufirma bzw. muss ich die Reparatur zahlen?
Gruß
mosto
Notwendige Reperatur innerhalb der Gewährleistung
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