jeudi 28 août 2014

Abstandsfläche (RLP) erdgefüllter Drahtzaun (Lärmschutz) = Mauer? Hecke?

Hintergrund:



Interessantes innerstädtisches Abrissgrundstück, Garten grenzt an einer lauten, vielbefahrenen Straße. Trotz 8000 Autos am Tag kommt das Gutachten der Stadt zum Ergebnis (Begründungsdokument zum Bebauungsplan, der nach 50 Jahren überarbeitet wurde), dass die Lärmbelastung an dieser Stelle nicht so groß sei, dass man über Mauern einfrieden darf. Zudem würden diese Autofahrer zum schneller fahren verleiten, und weil die Doppelhaus-Grundstücke langgezogen (40-50m) und schmal sind (10-15m), würde dies optisch zu unruhig. Das größtenteils durch hohe Hecken geprägte Straßenbild soll erhalten bleiben. Hecken als Einfriedung dürfen bis 2m hoch sein, Mauern nur max. 80cm.



Idee und Frage:


Es gibt diverse Anbieter bepflanzbarer "Lärmschutzwände" bzw. "-zäune". Im Grunde ist das nur ein Drahtgeflecht zwischen Stützen auf Punktfundamenten (manche auch ganz ohne), das mit Vlies bekleidet und innen mit Erde befüllt wird. Daran wächst dann z.B. Efeu hoch und optisch ist das ganze kaum mehr anders als eine dichte Hecke.

Als Lärmschutz wäre das ideal und schön, und es würde keine Maueroptik erzeugen. Hinterm Grundstück ist gleich die Straße. Je näher an der Grenze, desto effektiver der Lärmschutz.



Aber wie wird so eine Konstruktion rechtlich behandelt? Wie eine Hecke, so dass ich sie in 75cm Abstand (RLP) von der Grenze setzen darf? Oder welche Abstände sind einzuhalten?





Abstandsfläche (RLP) erdgefüllter Drahtzaun (Lärmschutz) = Mauer? Hecke?

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