mardi 19 août 2014

Immobilienkauf - Grundbucheinträge löschen lassen

Hallo,



lt. Grundbuch sind 2 Lasten auf dem Grundstück eingetragen

- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle durch einen Dritten

- Benutzungsbeschränkung im Hinblick auf das einheitliche Erscheinungsbild und in gewerblicher Hinsicht



Beide Dinge wurden im ursprünglichen Kaufvertrag auf 20 Jahre beschränkt und sind damit seit wiederum 20 Jahren "abgelaufen".



- Kann man beim Kauf jetzt diese Einträge vom Notar unter Vorlage des alten Kaufvertrages aus dem Grundbuch löschen lassen?

- Hat man im Nachhinein noch die Möglichkeit nach dem Kauf diese löschen zu lassen bzw. wird für die Löschung der alte Kaufvertrag in dem die 20 Jahre Befristung aufgeführt ist benötigt? (an den man nach dem heutigen Kauf evtl. nicht mehr rankommt wenn der Verkäufer Ihn nicht rausrückt?)



Habe vor heute mal bei dem zur Vertragsunterzeichnung angedachten Notar anzurufen, aber wollte auch mal Eure Meinung dazu hören.





Immobilienkauf - Grundbucheinträge löschen lassen

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