Guten Tag,
mein Mann und ich planen gerade den Anbau an unser bestehendes Wohnhaus. Hierzu haben wir einen Architekten angagiert.
Der Anbau soll ca. 90 m2 gross werden und eine eigene Wohneinheit bilden.
Um für die Zukunft zu planen haben wir uns überlegt, dass wir den Anbau als eingeschossig planen lassen und die Statik für eine spätere Aufstockung gegeben sein soll. ( später heisst so in 10 oder 15 Jahren )
Unser Architekt legt uns nun Entwurfsplanungen vor, welche einen zweigeschossigen Baukörper beinhaltet.
Meine Frage hierzu ist an die Experten, ob es nicht möglich ist, eingeschossig zu planen und eine Statik einbezieht, die eben eine spätere Aufstockung vorsieht. Grund hierfür ist, dass diese Aufstockung evtl. gar nicht zum tragen kommt.
Eine weitere Frage ist, wenn wir bzw. der Architekt, den Bauantrag einreichen würde das Bauamt ja einen zweigeschossigen Bauantrag genehmigen. Was passiert wenn wir dann bei Bauabnahme einen eingeschossigen Bau als Bauabschluss präsentieren ? Theoretisch fehlt ja die hälfte bis zur Fertigstellung.... Muss man dann den Bauantrag nicht ändern bzw. verlängern und darf man den eigentlichen unteren Teil dann bereits als Wohnheit nutzen ?
Sicher hat unser Architekt hierzu eine Meinung, die mich aber nicht überzeugt, daher würde ich mich über Meinungen oder auch Hinweise zu Gesetzestexten freuen.
Lieben Dank.
Stephie
mein Mann und ich planen gerade den Anbau an unser bestehendes Wohnhaus. Hierzu haben wir einen Architekten angagiert.
Der Anbau soll ca. 90 m2 gross werden und eine eigene Wohneinheit bilden.
Um für die Zukunft zu planen haben wir uns überlegt, dass wir den Anbau als eingeschossig planen lassen und die Statik für eine spätere Aufstockung gegeben sein soll. ( später heisst so in 10 oder 15 Jahren )
Unser Architekt legt uns nun Entwurfsplanungen vor, welche einen zweigeschossigen Baukörper beinhaltet.
Meine Frage hierzu ist an die Experten, ob es nicht möglich ist, eingeschossig zu planen und eine Statik einbezieht, die eben eine spätere Aufstockung vorsieht. Grund hierfür ist, dass diese Aufstockung evtl. gar nicht zum tragen kommt.
Eine weitere Frage ist, wenn wir bzw. der Architekt, den Bauantrag einreichen würde das Bauamt ja einen zweigeschossigen Bauantrag genehmigen. Was passiert wenn wir dann bei Bauabnahme einen eingeschossigen Bau als Bauabschluss präsentieren ? Theoretisch fehlt ja die hälfte bis zur Fertigstellung.... Muss man dann den Bauantrag nicht ändern bzw. verlängern und darf man den eigentlichen unteren Teil dann bereits als Wohnheit nutzen ?
Sicher hat unser Architekt hierzu eine Meinung, die mich aber nicht überzeugt, daher würde ich mich über Meinungen oder auch Hinweise zu Gesetzestexten freuen.
Lieben Dank.
Stephie
planung anbau
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