Hallo Leute,
ich bin neu hier im Forum und hab auch leider gleich ein Problem, wo ich um Eure Einschätzung dankbar wäre.
In unserer zukünftigen Wohnung wurde im Gäste-WC ein Schacht eingebaut der ursprünglich an anderer Stelle hätte laufen sollen.
Aufgrund dieser Einschränkung von ca. 26cm ist jetzt für WC und Waschmaschine nur noch 123cm Platz. (geplant und im notariell beglaubigten Plan ca. 150cm) Bei einer Waschmaschine von 60cm Breite bleiben also zwischen Maschine und Wand noch ca. 63cm für das WC. Ein schmäleres Modell kommt nicht in Frage, oben drauf soll noch ein Trockner. Zudem wurde uns zugesichert, dass ein Standardmodell mit 60cm Breite gestellt werden kann.
Laut Baubeschreibung darf von der DIN 18022 (in Anlehnung daran wurde gebaut) abgewichen werden.
Grundsätzlich habe ich damit auch kein Problem so lange is sich um wenige cm handelt, jedoch in diesem Fall beträgt die Unterschreitung mehr als 20% (Mindestmaß laut DIN bzw VDI sind 80cm) und schränkt die Benutzbarkeit des WCs meiner Meinung nach erheblich ein. Insbesondere große Menschen können es wohl überhaupt nicht nutzen.
Habt Ihr hier Erfahrungen wie weit das Mindestmaß tatsächlich unterschritten werden darf? Meiner Meinung nach darf zumindest die Gebrauchstauglichkeit nicht eingeschränkt werden! Gibt es dazu Urteile? Aufgrund dieses Mangels, der sich sicher auf spätere Vermietung, bzw. Verkauf auswirken wird, möchte ich hier den Kaufpreis mindern. Wie berechnet man hier die Minderungssumme? Was könnt ihr mir in diesem Fall raten?
Danke schon mal für Eure Einschätzung!
ich bin neu hier im Forum und hab auch leider gleich ein Problem, wo ich um Eure Einschätzung dankbar wäre.
In unserer zukünftigen Wohnung wurde im Gäste-WC ein Schacht eingebaut der ursprünglich an anderer Stelle hätte laufen sollen.
Aufgrund dieser Einschränkung von ca. 26cm ist jetzt für WC und Waschmaschine nur noch 123cm Platz. (geplant und im notariell beglaubigten Plan ca. 150cm) Bei einer Waschmaschine von 60cm Breite bleiben also zwischen Maschine und Wand noch ca. 63cm für das WC. Ein schmäleres Modell kommt nicht in Frage, oben drauf soll noch ein Trockner. Zudem wurde uns zugesichert, dass ein Standardmodell mit 60cm Breite gestellt werden kann.
Laut Baubeschreibung darf von der DIN 18022 (in Anlehnung daran wurde gebaut) abgewichen werden.
Grundsätzlich habe ich damit auch kein Problem so lange is sich um wenige cm handelt, jedoch in diesem Fall beträgt die Unterschreitung mehr als 20% (Mindestmaß laut DIN bzw VDI sind 80cm) und schränkt die Benutzbarkeit des WCs meiner Meinung nach erheblich ein. Insbesondere große Menschen können es wohl überhaupt nicht nutzen.
Habt Ihr hier Erfahrungen wie weit das Mindestmaß tatsächlich unterschritten werden darf? Meiner Meinung nach darf zumindest die Gebrauchstauglichkeit nicht eingeschränkt werden! Gibt es dazu Urteile? Aufgrund dieses Mangels, der sich sicher auf spätere Vermietung, bzw. Verkauf auswirken wird, möchte ich hier den Kaufpreis mindern. Wie berechnet man hier die Minderungssumme? Was könnt ihr mir in diesem Fall raten?
Danke schon mal für Eure Einschätzung!
Abweichung von DIN 18022 bzw. VDI 6000-1 63cm Platz für WC
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