Hallo,
wir stehen vor dem Kauf eines Grundstückes. Nun wurde uns kurz vor Notartermin von der Gemeinde eine Abstandsflächenübernahme geschickt, die wir unterschreiben müssen bevor verkauft wird. Grund der Nachbar hat seine Garage grenzbebaut als Pultdach ausgeführt und liegt über den 3m (5,6m hoch in der Spitze). Nun sollen 2,6m auf unser Grundstück übertragen werden (ich nehme mal an lotrecht gemessen von seiner Wand über die gesamte Länge seines Objektes?).
Wir wollen neben seine Garage mit einer Doppelgarage Flachdach max. 3m hoch / 8m lang / 6-7m breit anschließen. Mit der Garage sind wir außerhab des Bebauungsplanes. Das Haus ist ebenfalls abweichend vom Bebauungsplan, weshalb wir uns nicht mehr im Freistellungsverfahren befinden.
Bei einer Genehmigung würde ja genauer geprüft.
Wir sind uns nun etwas unschlüssig wie wir weiter machen sollen. Ich habe prinzipiell kein Problem mit seinem "Klotz", da ja meine Garage dort anschließen soll und ich dies nach meinem Verständnis des Gesetztestextes ja darf. Es existiert somit ja auch ein Sichtschutz und der Klotz befindet sich auf der Südostseite des Hauses.
Aber ich würde ein belastetes Grundstück kaufen und wüsste aufgrund des Genehmigungsverfahrens ja nicht mal ob ich so bauen darf.
Wie würdet Ihr weiter machen? Bauvoranfrage beim LA stellen (ist diese dann rechtskräftig für die Eingabeplanung wenn ich nicht davon abweiche?)?
Danke und Gruß
wir stehen vor dem Kauf eines Grundstückes. Nun wurde uns kurz vor Notartermin von der Gemeinde eine Abstandsflächenübernahme geschickt, die wir unterschreiben müssen bevor verkauft wird. Grund der Nachbar hat seine Garage grenzbebaut als Pultdach ausgeführt und liegt über den 3m (5,6m hoch in der Spitze). Nun sollen 2,6m auf unser Grundstück übertragen werden (ich nehme mal an lotrecht gemessen von seiner Wand über die gesamte Länge seines Objektes?).
Wir wollen neben seine Garage mit einer Doppelgarage Flachdach max. 3m hoch / 8m lang / 6-7m breit anschließen. Mit der Garage sind wir außerhab des Bebauungsplanes. Das Haus ist ebenfalls abweichend vom Bebauungsplan, weshalb wir uns nicht mehr im Freistellungsverfahren befinden.
Bei einer Genehmigung würde ja genauer geprüft.
Wir sind uns nun etwas unschlüssig wie wir weiter machen sollen. Ich habe prinzipiell kein Problem mit seinem "Klotz", da ja meine Garage dort anschließen soll und ich dies nach meinem Verständnis des Gesetztestextes ja darf. Es existiert somit ja auch ein Sichtschutz und der Klotz befindet sich auf der Südostseite des Hauses.
Aber ich würde ein belastetes Grundstück kaufen und wüsste aufgrund des Genehmigungsverfahrens ja nicht mal ob ich so bauen darf.
Wie würdet Ihr weiter machen? Bauvoranfrage beim LA stellen (ist diese dann rechtskräftig für die Eingabeplanung wenn ich nicht davon abweiche?)?
Danke und Gruß
Abstandsflächen
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